EmpCo-Beratung: Nachhaltigkeit belegen, bevor Sie darüber sprechen
Wir prüfen Ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, ordnen vorhandene Nachweise zu und bauen fehlende Daten gezielt auf. Von Website, Shop und Verpackung bis zur freigegebenen Claim-Bibliothek und einem dauerhaften Prüfprozess.
Aussage und Beleg
Ein guter Claim beginnt nicht beim Text
Er beginnt mit einer klaren Aussagegrenze, einer nachvollziehbaren Methode und Daten, die genau das belegen, was Kundinnen und Kunden verstehen sollen.
Die EmpCo-Richtlinie verändert den Maßstab für Nachhaltigkeitskommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Allgemeine Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Klima-Claims und Aussagen über künftige Umweltleistungen müssen differenzierter geprüft werden. Entscheidend ist nicht nur, ob ein Satz sachlich richtig klingt. Entscheidend ist, welchen Gesamteindruck Text, Bild, Siegel, Produktbezug und unmittelbarer Kontext erzeugen und ob die vorhandenen Nachweise genau diese Aussage tragen.
Betroffenheit
Betrifft EmpCo Ihre Kommunikation?
EmpCo ist besonders relevant, wenn Ihr Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern vermarktet und dabei ökologische oder nachhaltigkeitsbezogene Aussagen verwendet. Dazu gehören nicht nur Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „CO₂-neutral“.
Geprüft werden sollten auch:
produkt- und unternehmensbezogene Umweltvorteile
Aussagen über Recycling, Materialien, Energie oder Langlebigkeit
Klimaneutralitäts- und Reduktionsaussagen
künftige Umweltziele und Transformationsversprechen
eigene oder fremde Nachhaltigkeitssiegel
vergleichende Aussagen zu Produkten oder Wettbewerbern
Icons, Farben, Bilder und andere implizite Umweltaussagen
Relevant sind Website, Onlineshop, Verpackungen, Produktdetailseiten, Verkaufsunterlagen, Kampagnen, Newsletter, Social Media und weitere Kontaktpunkte mit Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Ein einzelner Claim kann nur im konkreten Medium bewertet werden. Deshalb prüfen wir nicht nur Wortlisten, sondern Aussage, Gestaltung, Produktbezug, Zielgruppe und Nachweis gemeinsam.
Was muss geprüft werden?
Nicht jeder grüne Begriff ist automatisch verboten
EmpCo ist keine einfache Liste unzulässiger Wörter. Der Prüfmaßstab hängt von Art und Umfang der Aussage ab.
Allgemeine Umwelt-aussagen
Vage Aussagen können unzulässig sein, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt wird oder die konkrete Erläuterung nicht klar und hervorgehoben im selben Medium steht. Wir prüfen Begriff, Kontext, Belegmaßstab und Gesamteindruck.
Zu weit gefasste Aussagen
Eine Umweltleistung eines einzelnen Bestandteils darf nicht den Eindruck erzeugen, das gesamte Produkt oder Unternehmen sei entsprechend aufgestellt. Wir grenzen Bezugsobjekt, Systemgrenze und tatsächlichen Umfang der Aussage ab.
Kompensations-basierte Klima-Claims
Aussagen, ein Produkt habe aufgrund von Treibhausgas-kompensation eine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung, sind besonders kritisch. Wir unterscheiden tatsächliche Produktwirkung, Reduktion in der Wertschöpfungskette und externe Kompensation.
Aussagen über künftige Umweltleistung
Zukunftsaussagen benötigen klare, objektive, öffentlich zugängliche und überprüfbare Verpflichtungen. Messbare und terminierte Ziele, ein realistischer Umsetzungsplan, zugeordnete Ressourcen und eine unabhängige regelmäßige Überprüfung werden relevant.
Nachhaltigkeits-siegel und Labels
Freiwillige Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt sein. Auch eigene Icons und eine siegelähnliche Gestaltung können beim Publikum den Eindruck einer geprüften Umweltleistung erzeugen.
Fristen
Die Kommunikationsprüfung gehört jetzt auf die Agenda
Die Richtlinie (EU) 2024/825 wurde in Deutschland durch das dritte Gesetz zur Änderung des UWG umgesetzt. Die wesentlichen neuen Vorschriften gelten ab dem 27. September 2026.
JETZT
Alle relevanten Claims, Siegel, Bilder und Zukunftsaussagen über die B2C-Kanäle hinweg erfassen.
Vor dem 27. September 2026
Hohe Risiken priorisieren, insbesondere unbelegte allgemeine Aussagen, kompensationsbasierte Produktclaims, unzulässige Siegel und nicht belastbar geplante Zukunftsversprechen.
Ab dem 27. September 2026
Kommunikationsfreigaben, Nachweise und Veröffentlichungsprozesse am neuen UWG-Maßstab ausrichten.
Fortlaufend
Datenstände, Ziele, Methoden, Nachweise und geänderte Kommunikationsmittel regelmäßig kontrollieren.
EmpCo und die gesonderte Green-Claims-Richtlinie sind nicht dasselbe. EmpCo ist beschlossen und in Deutschland umgesetzt. Der weitere europäische Gesetzgebungsstand zur Green-Claims-Richtlinie muss getrennt beobachtet werden.
Vom Kommunikationsbestand zur Claim-Freigabe
So sieht die EmpCo-Beratung mit Texulting aus
01
Betroffenheit und Umfang klären
Wir grenzen Zielgruppen, Produkte, Märkte und Kommunikationskanäle ab. Dabei unterscheiden wir B2C-Kommunikation von angrenzenden Berichten, B2B-Unterlagen und internen Aussagen. Ergebnis ist ein nachvollziehbarer Prüfrahmen.
02
Kommunikation inventarisieren
Wir erfassen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen auf Website, Shop, Verpackungen, Produktseiten, Kampagnen, Printmaterialien und Social Media. Einbezogen werden auch Siegel, Icons, Bildsprache, Vergleiche und Zukunftsziele.
03
Claims nach EmpCo einordnen
Jeder Claim wird nach möglichem Verbotstatbestand, Aussageumfang, Belegbedarf und Dringlichkeit klassifiziert. So entsteht eine priorisierte Risiko- und Maßnahmenliste statt einer unsortierten Sammlung von Textkritik.
04
Claim und Nachweis verbinden
Wir dokumentieren für jede relevante Aussage das Bezugsobjekt, den Geltungsbereich, die Methode, das Bezugsjahr, die Quelle, den Datenstand und die intern verantwortliche Stelle. Vorhandene Berichte, Bilanzen, Zertifikate und technische Unterlagen werden dem passenden Claim zugeordnet.
05
Datenlücken gezielt schließen
Fehlen belastbare Grundlagen, definieren wir den tatsächlichen Datenbedarf. Je nach Aussage können CO₂-Bilanzen, Product Carbon Footprints, Materialdaten, Lieferantennachweise, Zielpfade oder weitere ESG-Kennzahlen erforderlich sein. Wir unterstützen bei Datenerhebung, Berechnung und Strukturierung.
06
Kommunikation überarbeiten
Für jeden Claim wird eine klare Entscheidung getroffen: beibehalten, präzisieren, den Bezugsrahmen sichtbar machen, zusätzliche Belege schaffen, zeitlich aktualisieren, an anderer Stelle erläutern oder entfernen. So entsteht belastbare Kommunikation, ohne aus Unsicherheit vollständig zu verstummen.
Aussage braucht Daten
CO₂-Bilanz und Nachhaltigkeitsbericht richtig nutzen
Vorhandene Nachhaltigkeitsdaten sind wertvoll. Sie belegen aber nicht automatisch jede Werbeaussage.
Ein Corporate Carbon Footprint kann unternehmensbezogene Emissionsaussagen stützen, wenn Systemgrenzen, Bezugsjahr, Methode und Entwicklung zur konkreten Aussage passen. Für einen produktbezogenen Claim reicht ein CCF regelmäßig nicht aus.
Für produktbezogene Klimaaussagen wird eine produktbezogene Datengrundlage benötigt. Der Product Carbon Footprint macht Systemgrenze, Lebenszyklusphasen, Emissionsquellen und Berechnung auf Produktebene nachvollziehbar.
Ein Nachhaltigkeitsbericht bündelt Methoden, Kennzahlen, Ziele und Maßnahmen. Er unterstützt Konsistenz und Transparenz zwischen Unternehmenssteuerung und Kommunikation. Er legitimiert jedoch keine zu weit gefasste Aussage und ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Claims im jeweiligen Medium.
Wenn die gewünschte Aussage weiter reicht als die vorhandenen Daten, definieren wir die Lücke konkret: Welche Kennzahl fehlt? Welche Systemgrenze ist nötig? Wer liefert die Daten? Welche Methode wird verwendet? Bis wann muss der Nachweis aktualisiert werden?
Klarer Prüfpfad
Vom Claim zur freigabefähigen Aussage
01
Sichten
Kommunikationsmittel und relevante Aussagen vollständig erfassen.
02
Einordnen
EmpCo-Risiko, Geltungsbereich und voraussichtliches Verbraucherverständnis bewerten.
03
Belegen
Vorhandene Daten und Nachweise eindeutig mit der Aussage verbinden.
04
Berechnen
Zusätzliche Berechnungen, Datenerhebungen oder methodische Erläuterungen aufbauen.
05
Entscheiden
Claim beibehalten, präzisieren, ersetzen oder entfernen und die Begründung dokumentieren.
06
Freigeben
Claim-Bibliothek und Prozess für Marketing, Nachhaltigkeit, Produkt und Recht etablieren.
Projektergebnisse
Was Sie am Ende in der Hand haben
- einen dokumentierten Prüfrahmen nach Zielgruppe, Produkt, Markt und Kanal,
- eine vollständige Claim-Inventur einschließlich Siegeln und Bildsprache,
- eine priorisierte Risiko- und Maßnahmenliste,
- eine Claim-to-Evidence-Matrix,
- einen konkreten Plan für fehlende Daten und Nachweise,
- eine freigegebene Claim-Bibliothek mit Nutzungskontext,
- einen wiederholbaren Prüf‑, Freigabe- und Aktualisierungsprozess.
Der Projektumfang richtet sich nach Zahl der Produkte, Marken, Kanäle, Claims und vorhandenen Nachweise. Texulting kann einzelne Arbeitspakete übernehmen oder die Umsetzung als Gesamtprojekt koordinieren.
Häufige Fragen | FAQ
Häufige Fragen zur EmpCo-Beratung
Noch eine konkrete Frage offen? Im Erstgespräch ordnen wir Ihren Ausgangsstand und die nächsten sinnvollen Schritte ein.
Für welche Unternehmen ist EmpCo besonders relevant?
Vor allem für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern vermarkten und dabei ökologische oder nachhaltigkeitsbezogene Aussagen, Bilder, Siegel oder Vergleiche verwenden. Reine B2B-Kommunikation und Nachhaltigkeitsberichte sind nicht pauschal im selben Umfang erfasst, können aber als Quelle oder Kontext für spätere B2C-Claims relevant sein.
Sind Wörter wie „nachhaltig“ immer verboten?
Nein, EmpCo ist keine reine Wortverbotsliste. Allgemeine Umweltaussagen können aber unzulässig sein, wenn die erforderliche Umweltleistung nicht belegt oder die Aussage nicht klar und hervorgehoben konkretisiert wird. Zusätzlich bleibt der Gesamteindruck nach dem UWG relevant.
Darf ein Produkt als klimaneutral beworben werden?
Produktclaims zu neutraler, verringerter oder positiver Treibhausgaswirkung dürfen nicht auf Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen. Ob eine anders formulierte produktbezogene Klimaaussage zulässig und belegt ist, hängt von Wortlaut, Systemgrenze, Methode und tatsächlicher Lebenszykluswirkung ab.
Reicht eine CO₂-Bilanz als Beleg für jeden Klima-Claim?
Nein. Eine Unternehmensbilanz belegt nicht automatisch eine Aussage über ein einzelnes Produkt. Bezugsobjekt, Systemgrenze, Zeitraum, Methode und Wortlaut müssen zusammenpassen. Für Produktclaims kann ein Product Carbon Footprint oder eine weitergehende Lebenszyklusbetrachtung erforderlich sein.
Macht ein Nachhaltigkeitsbericht Claims automatisch zulässig?
Nein. Der Bericht kann Kennzahlen, Methoden, Ziele und Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren. Der einzelne Claim darf seinen tatsächlichen Beleg jedoch nicht überdehnen und muss im jeweiligen Medium verständlich eingeordnet sein.
Was muss bei zukünftigen Umweltzielen beachtet werden?
Zukunftsaussagen benötigen klare, objektive, öffentlich zugängliche und überprüfbare Verpflichtungen mit messbaren, terminierten Zielen und einem realistischen Umsetzungsplan. Außerdem ist eine regelmäßige Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten relevant.
Sind eigene Nachhaltigkeitssiegel weiterhin erlaubt?
Freiwillige Nachhaltigkeitssiegel müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt sein. Ein selbst gestaltetes Zeichen darf nicht unberechtigt den Eindruck einer unabhängigen Prüfung erzeugen.
Ist die Green-Claims-Richtlinie dasselbe wie EmpCo?
Nein. EmpCo ist beschlossen und in Deutschland umgesetzt. Die gesonderte Green-Claims-Richtlinie ist ein eigenes EU-Vorhaben. Ihr weiterer Gesetzgebungsstand muss getrennt beobachtet werden und darf nicht als bereits geltende Pflicht dargestellt werden.
Übernimmt Texulting auch die rechtliche Freigabe?
Texulting strukturiert Kommunikationsbestand, Nachhaltigkeitsfachlichkeit, Daten und Umsetzung. Bei rechtlich schwierigen Einzelfällen kann eine spezialisierte Rechtsprüfung in den Projektablauf eingebunden werden. Der genaue Leistungsumfang wird zu Projektbeginn transparent festgelegt.
Nächster Schritt
Wissen Sie, was Ihre Nachhaltigkeits-aussagen tatsächlich belegen?
Sie müssen vor dem Erstgespräch noch keine vollständige Claim-Liste erstellt haben. Wir grenzen gemeinsam die relevanten Produkte, Kanäle, typischen Aussagen und vorhandenen Daten ein. Daraus entsteht ein klarer Prüf- und Projektumfang.
Anfrage stellen
Buchen Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch mit unserem Team.