Neue Richtlinie zur ZIM-Förderung 2025 für kleine und mittelständische Unternehmen

Es wur­de eine neue Richt­li­nie für die ZIM-För­de­rung durch das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK) ver­öf­fent­licht, die ab dem 1. Janu­ar 2025 in Kraft tritt. Das Zen­tra­le Inno­va­ti­ons­pro­gramm Mit­tel­stand (ZIM) zielt dar­auf ab, die Inno­va­ti­ons­kraft klei­ner und mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men (KMU) zu stär­ken und deren Wett­be­werbs­fä­hig­keit zu erhö­hen.

Was ist die ZIM-Förderung?

Das Zen­tra­le Inno­va­ti­ons­pro­gramm Mit­tel­stand (ZIM) ist ein bun­des­wei­tes För­der­pro­gramm, das tech­no­lo­gie- und bran­chen­of­fen aus­ge­rich­tet ist. Es unter­stützt klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men bei For­schungs- und Ent­wick­lungs­pro­jek­ten (F&E), die markt­ori­en­tiert sind und zur Stei­ge­rung der Inno­va­ti­ons­kraft bei­tra­gen.

Fokus und Ziele der neuen ZIM-Förderung?

  • Tech­no­lo­gie- und Bran­chen­of­fen­heit: Die neue Richt­li­nie för­dert markt­ori­en­tier­te For­schungs- und Ent­wick­lungs­pro­jek­te – unab­hän­gig von Tech­no­lo­gie oder Bran­che.
  • Stär­kung von Koope­ra­ti­ons­pro­jek­ten: Pro­jek­te zwi­schen Unter­neh­men und For­schungs­ein­rich­tun­gen ste­hen im Fokus. Die­se Koope­ra­tio­nen sol­len den Wis­sens­trans­fer und die Markt­rei­fe von Inno­va­tio­nen beschleu­ni­gen.
  • Markt­trans­fer unter­stüt­zen: Der Trans­fer von For­schungs­er­geb­nis­sen in den Markt wird ver­stärkt geför­dert. Zusätz­lich wer­den Dienst­leis­tun­gen zur Markt­ein­füh­rung durch spe­zi­fi­sche För­der­maß­nah­men unter­stützt.

Wichtige Änderungen und Bedingungen

  • För­de­rung für jun­ge und klei­ne Unter­neh­men: Bes­se­re För­der­mög­lich­kei­ten für anspruchs­vol­le Inno­va­ti­ons­pro­jek­te.
  • Durch­führ­bar­keits­stu­di­en: Ver­län­ge­rung des Zeit­raums auf 12 Mona­te und Ein­füh­rung einer De-mini­mis-För­de­rung, die klei­nen Unter­neh­men zusätz­li­che Vor­tei­le bie­tet.
  • Auf­trä­ge an Drit­te: Bis zu 35 % der Per­so­nal­ein­zel­kos­ten kön­nen für Auf­trä­ge an Drit­te berück­sich­tigt wer­den.
  • Inter­na­tio­na­li­sie­rung: Die neu­en Bedin­gun­gen ver­bes­sern die Mög­lich­keit für inter­na­tio­na­le Netz­wer­ke und erhö­hen die Unter­stüt­zung für Dienst­leis­tun­gen zur Markt­ein­füh­rung.

Ergreifen Sie die Initiative:

Das erfah­re­ne Team der Texul­ting GmbH unter­stützt Sie bei der Ent­wick­lung, Pla­nung und Umset­zung Ihrer inno­va­ti­ven Pro­jek­te. Gemein­sam sor­gen wir dafür, dass Sie das vol­le Poten­zi­al der neu­en För­der­richt­li­ni­en aus­schöp­fen kön­nen.

Rufen Sie uns an oder schrei­ben Sie uns — wir freu­en uns dar­auf, Sie zu beglei­ten.