ESRS und VSME 2026: Weniger Komplexität, mehr Fokus auf relevante Nachhaltigkeitsdaten
Was sich bei den europäischen Berichtsstandards ändert und warum der freiwillige Standard für KMU besonders wichtig wird
Am 3. Juli 2026 hat die Europäische Kommission die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS, sowie einen neuen freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard für kleinere Unternehmen angenommen.
Das Ziel ist klar: Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung soll einfacher, verständlicher und stärker auf tatsächlich relevante Informationen ausgerichtet werden. Unternehmen sollen weniger Zeit mit umfangreichen Datenanforderungen und langen Erläuterungen verbringen und sich stärker auf belastbare Kennzahlen, wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen konzentrieren können.
Besonders deutlich fällt die Entlastung bei den ESRS aus. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte soll um mehr als 60 Prozent sinken. Insgesamt entfallen mehr als 70 Prozent der bisherigen Datenpunkte.
Für kleine und mittlere Unternehmen ist jedoch eine andere Entwicklung mindestens ebenso wichtig: Der bisherige VSME wird zu einem europäischen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterentwickelt. Er soll Unternehmen außerhalb der CSRD einen einheitlichen Rahmen bieten und zugleich übermäßige Informationsanforderungen aus der Lieferkette begrenzen.
Damit wird der freiwillige Standard für viele KMU zum praktisch wichtigeren Instrument.
Die wichtigsten Änderungen bei den ESRS
Berichtsumfang
Bisher
Umfangreicher Katalog aus verpflichtenden und freiwilligen Datenpunkten
Künftig
Mehr als 60 Prozent weniger verpflichtende und mehr als 70 Prozent weniger Datenpunkte insgesamt
Wesentlichkeit-sanalyse
Bisher
Teilweise wurden Angaben vorsorglich erhoben und berichtet
Künftig
Stärkerer Fokus auf Informationen, die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeit tatsächlich relevant sind
Berichtsinhalt
Bisher
Hoher Anteil qualitativer Beschreibungen und ausführlicher Erläuterungen
Künftig
Quantitative und vergleichbare Kennzahlen erhalten ein stärkeres Gewicht
Struktur
Bisher
Komplexe Vorgaben und teilweise unklare Abgrenzungen
Künftig
Kürzere, klarere Standards und zusätzliche Anwendungs-erleichterungen
Internationale Anschlussfähigkeit
Bisher
Teilweise Überschneidungen mit internationalen Berichtsstandards
Künftig
Stärkere Berücksichtigung der Interoperabilität mit globalen Nachhaltigkeitsstandards
Anwendung
Bisher
Bestehende ESRS nach der Delegierten Verordnung 2023/2772
Künftig
Verpflichtende Anwendung der überarbeiteten Standards grundsätzlich ab dem Geschäftsjahr 2027, freiwillige frühere Anwendung für 2026 vorgesehen
Was ändert sich bei den ESRS konkret?
Die ESRS bilden den Berichtsrahmen für Unternehmen, die nach der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, berichtspflichtig sind.
Mit der Überarbeitung verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, Unternehmen stärker auf die tatsächlich wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu konzentrieren. Weniger wichtige Datenpunkte werden gestrichen, quantitative Angaben stärker priorisiert und die Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips klarer gefasst.
Die doppelte Wesentlichkeit bleibt dabei bestehen.
Unternehmen müssen weiterhin untersuchen,
- welche wesentlichen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat,
- welche Nachhaltigkeitsrisiken die wirtschaftliche Entwicklung beeinflussen können,
- welche nachhaltigkeitsbezogenen Chancen für das Geschäftsmodell entstehen.
Die Überarbeitung bedeutet daher nicht, dass Wesentlichkeit an Bedeutung verliert. Im Gegenteil: Wenn weniger Informationen vorsorglich berichtet werden, muss die Wesentlichkeitsanalyse belastbar begründen, welche Themen tatsächlich relevant sind.
Weniger Datenpunkte bedeuten nicht automatisch weniger Arbeit
Mehr als 60 Prozent weniger verpflichtende Datenpunkte klingt zunächst nach einer erheblichen Entlastung. In vielen Unternehmen wird sich der Aufwand tatsächlich reduzieren.
Trotzdem bleibt eine wesentliche Aufgabe bestehen: Unternehmen benötigen belastbare Prozesse für die Erhebung, Prüfung und Steuerung ihrer Nachhaltigkeitsdaten.
Denn auch ein verkürzter Bericht braucht klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Datenquellen und eine konsistente Bewertungslogik. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, wie viele Datenpunkte entfallen, sondern wie gut die verbleibenden Informationen im Unternehmen verankert sind.
Die Überarbeitung verschiebt den Schwerpunkt von der möglichst vollständigen Datensammlung hin zur Qualität und Steuerungsrelevanz der Informationen.
Quantitative Kennzahlen gewinnen an Bedeutung
Die neuen ESRS sollen quantitative und vergleichbare Kennzahlen stärker gewichten. Umfangreiche narrative Erläuterungen werden reduziert, soweit sie für das Verständnis nicht erforderlich sind.
Das ist grundsätzlich sinnvoll.
Ein Nachhaltigkeitsbericht wird nicht dadurch besser, dass er möglichst lang ist. Entscheidend ist, ob ein Unternehmen seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen kennt und diese mit belastbaren Daten steuern kann.
Relevante Kennzahlen können beispielsweise sein:
- Energieverbrauch,
- Scope-1‑, Scope-2- und relevante Scope-3-Emissionen,
- Wasserverbrauch,
- Abfallmengen und Verwertungswege,
- Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten,
- Weiterbildung,
- Beschäftigtenstruktur,
- Lieferkettenrisiken,
- Ziele und Fortschritte bei wesentlichen Maßnahmen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung wird damit stärker zu einem Instrument der Unternehmenssteuerung und weniger zu einer reinen Dokumentationsaufgabe.
Was passiert mit dem VSME?
Parallel zu den ESRS wurde der freiwillige Nachhaltigkeitsstandard weiterentwickelt.
Der bisherige VSME, der Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs, war zunächst ein von EFRAG entwickelter freiwilliger Standard. Die Europäische Kommission hatte ihn 2025 als Empfehlung aufgegriffen.
Mit dem neuen delegierten Rechtsakt entsteht nun ein europäischer Sustainability Reporting Standard for Voluntary Use, kurz VS. Er basiert eng auf dem bisherigen VSME und übernimmt dessen Grundstruktur.
Der Begriff VSME wird in der Unternehmenspraxis voraussichtlich weiterhin verwendet werden. Rechtlich handelt es sich künftig jedoch um einen freiwilligen europäischen Nachhaltigkeitsstandard für Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung.
Die wichtigsten Entwicklungen beim freiwilligen Standard
Status
Bisheriger VSME
Freiwilliger Standard auf Grundlage einer Empfehlung der EU-Kommission
Neuer Standard VS
Europäischer Standard auf Grundlage eines delegierten Rechtsakts
Zielgruppe
Bisheriger VSME
Vor allem nicht börsennotierte KMU
Neuer Standard VS
Unternehmen außerhalb der CSRD mit grundsätzlich bis zu 1.000 Beschäftigten
Aufbau
Bisheriger VSME
Basis-Modul und umfassendes Modul
Neuer Standard VS
Modulare Struktur bleibt weitgehend bestehen
Inhalt
Bisheriger VSME
Freiwillige Nachhaltigkeits-informationen für KMU
Neuer Standard VS
Eng am VSME orientiert und an die überarbeiteten ESRS angepasst
Lieferkette
Bisheriger VSME
Kein verbindlicher allgemeiner Höchstrahmen für CSRD-Anfragen
Neuer Standard VS
Value-Chain-Cap begrenzt Informations-anforderungen für die CSRD-Berichterstattung
KMU
Bisheriger VSME
Proportionalität grundsätzlich berücksichtigt
Neuer Standard VS
Bestimmte aufwendigere Umweltangaben für Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten freiwillig
Nutzen
Bisheriger VSME
Struktur für freiwillige Berichte und ESG-Anfragen
Neuer Standard VS
Gemeinsamer Referenzrahmen für KMU, Geschäftspartner und Finanzinstitute
Warum der freiwillige Standard für KMU wichtiger wird
Viele kleine und mittlere Unternehmen fallen nach der Verkleinerung des CSRD-Anwendungsbereichs nicht unter die unmittelbare Berichtspflicht.
Die Anfragen nach Nachhaltigkeitsinformationen verschwinden dadurch aber nicht.
KMU erhalten weiterhin Anforderungen von:
- Kunden und Konzernen,
- Banken und Förderinstituten,
- Investoren,
- Lieferkettenpartnern,
- öffentlichen Auftraggebern,
- Versicherungen,
- ESG-Ratingplattformen,
- Mitarbeitenden und Bewerbern.
Der freiwillige Standard bietet die Möglichkeit, diese Informationen nicht für jede Anfrage neu zusammenzustellen. Unternehmen können eine einheitliche Datenbasis aufbauen und dieselben Informationen für verschiedene Zwecke nutzen.
Darin liegt der eigentliche Nutzen für den Mittelstand: nicht der Bericht als Selbstzweck, sondern eine belastbare und wiederverwendbare Struktur für Nachhaltigkeitsinformationen.
Basis-Modul und umfassendes Modul
Die modulare Grundstruktur des VSME bleibt im neuen freiwilligen Standard weitgehend erhalten.
Basis-Modul
Das Basis-Modul umfasst grundlegende Informationen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
Dazu gehören unter anderem:
- allgemeine Unternehmensinformationen,
- Nachhaltigkeitspraktiken, Richtlinien und geplante Maßnahmen,
- Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen,
- Umweltverschmutzung,
- Biodiversität,
- Wasserverbrauch,
- Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfall,
- Beschäftigtenstruktur,
- Arbeitssicherheit,
- Vergütung, Weiterbildung und Tarifbindung,
- Verstöße gegen Korruption und Bestechung.
Für viele KMU kann dieses Modul einen geeigneten Einstieg darstellen.
Umfassendes Modul
Das umfassende Modul ergänzt Informationen, die insbesondere für Banken, Investoren und größere Geschäftspartner relevant sein können.
Dazu gehören beispielsweise:
- Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie,
- Klimaziele und Reduktionspfade,
- Klimarisiken,
- zusätzliche Angaben zur Belegschaft,
- Menschenrechte,
- Diversität in Leitungs- und Kontrollorganen,
- weitere Informationen für Finanzmarktteilnehmer.
Unternehmen können abhängig von ihrer Größe, ihrem Geschäftsmodell und den Anforderungen ihrer Stakeholder entscheiden, welche Berichtstiefe sinnvoll ist.
Brauchen KMU eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse?
Der freiwillige Standard verlangt keine vollständige doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach der Logik der ESRS.
Das reduziert den methodischen Aufwand erheblich.
Trotzdem sollten Unternehmen nicht wahllos alle verfügbaren Kennzahlen berichten. Auch im freiwilligen Bericht ist es sinnvoll, die für das Geschäftsmodell und die Stakeholder relevanten Nachhaltigkeitsthemen zu bestimmen.
Eine einfache Wesentlichkeitsanalyse kann deshalb weiterhin einen hohen Nutzen haben. Sie hilft dabei,
- wichtige Nachhaltigkeitsthemen zu priorisieren,
- unnötige Datenerhebung zu vermeiden,
- Ziele und Maßnahmen nachvollziehbar abzuleiten,
- Kunden- und Bankenanforderungen gezielter zu beantworten.
Für viele KMU ist eine pragmatische Wesentlichkeitsanalyse der sinnvollere Einstieg als die vollständige Methodik der doppelten Wesentlichkeit.
Was bedeutet der Value-Chain-Cap?
Eine der wichtigsten Neuerungen ist der sogenannte Value-Chain-Cap.
Er soll verhindern, dass CSRD-pflichtige Unternehmen ihre eigenen Berichtsanforderungen nahezu unbegrenzt an kleinere Lieferanten, Kunden und Geschäftspartner weitergeben.
Unternehmen mit grundsätzlich bis zu 1.000 Beschäftigten sollen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ihrer CSRD-pflichtigen Geschäftspartner keine Informationen liefern müssen, die über den Umfang des freiwilligen Standards hinausgehen.
Das schafft einen einheitlicheren Referenzrahmen und kann den Trickle-down-Effekt begrenzen.
Allerdings gilt dieser Schutz nicht uneingeschränkt.
Der Value-Chain-Cap bezieht sich auf Informationen, die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der europäischen Rechnungslegungsrichtlinie erhoben werden. Andere Anforderungen können weiterhin bestehen, beispielsweise aufgrund von:
- gesetzlichen Produktanforderungen,
- Lieferkettenvorgaben,
- Finanzierungsverträgen,
- Ausschreibungen,
- branchenspezifischen Standards,
- freiwilligen Ratings wie EcoVadis,
- individuellen Kundenvereinbarungen.
Ob der neue Standard die Vielzahl unterschiedlicher ESG-Fragebögen tatsächlich reduziert, wird deshalb davon abhängen, wie konsequent Unternehmen, Banken und weitere Marktakteure ihn als gemeinsamen Datenrahmen nutzen.
Zusätzliche Erleichterungen für Kleinstunternehmen
Für Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten werden bestimmte aufwendigere Umweltangaben freiwillig.
Dazu können insbesondere Angaben gehören, deren Ermittlung für sehr kleine Unternehmen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde.
Die Erleichterung bedeutet jedoch nicht, dass diese Daten grundsätzlich unwichtig sind. Wenn Energieverbrauch, CO2-Emissionen, Wasser oder Abfall für Kunden, Banken oder das eigene Geschäftsmodell relevant sind, kann eine freiwillige Erhebung weiterhin sinnvoll sein.
Auch hier gilt: Der Bedarf des Unternehmens sollte den Umfang bestimmen.
Welche Rolle spielen Banken und Finanzierungen?
Der freiwillige Standard soll ausdrücklich auch für Banken und andere Finanzmarktteilnehmer nutzbare Informationen bereitstellen.
Banken fragen zunehmend nach Daten zu:
- Energieverbrauch,
- CO2-Emissionen,
- Klimarisiken,
- Nachhaltigkeitsmaßnahmen,
- Unternehmensführung,
- sozialen Kennzahlen,
- Transformations- und Investitionsplänen.
Ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht garantiert keine bessere Finanzierung. Er kann aber helfen, relevante Informationen strukturiert, nachvollziehbar und vergleichbar bereitzustellen.
Damit verbessert sich die Grundlage für:
- ESG-Bewertungen,
- Kreditgespräche,
- nachhaltigkeitsbezogene Finanzierungen,
- Fördermittelanträge,
- Investitionsentscheidungen,
- Risikobewertungen.
Für viele KMU kann der freiwillige Standard daher weniger als Berichtspflicht, sondern vielmehr als Vorbereitung auf künftige Finanzierungs- und Kundenanforderungen verstanden werden.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen müssen nicht warten, bis alle neuen Regelungen endgültig angewendet werden. Die grundlegende Richtung ist bekannt und der neue freiwillige Standard baut eng auf dem bisherigen VSME auf.
Ein sinnvoller Einstieg besteht aus fünf Schritten.
1. Ziel der Berichterstattung klären
Zunächst sollte geklärt werden, warum Nachhaltigkeitsinformationen benötigt werden.
Geht es um Kundenanfragen, Banken, Finanzierung, interne Steuerung, Lieferketten, ein Rating oder einen öffentlich zugänglichen Nachhaltigkeitsbericht?
2. Bestehende Daten zusammentragen
Viele relevante Informationen liegen bereits vor, beispielsweise in:
- Buchhaltung,
- Energiemanagement,
- Personalwesen,
- Arbeitsschutz,
- Einkauf,
- Qualitätsmanagement,
- Umweltmanagement,
- Controlling.
Viele Unternehmen machen bereits mehr, als sie denken. Häufig fehlen vor allem Struktur, Dokumentation und eine gemeinsame Datenbasis.
3. Mit dem Basis-Modul beginnen
Für viele KMU ist zunächst das Basis-Modul ausreichend. Das umfassende Modul kann ergänzt werden, wenn Banken, Kunden oder weitere Stakeholder zusätzliche Informationen benötigen.
4. Datenlücken priorisieren
Nicht jede Kennzahl muss sofort perfekt sein.
Sinnvoll ist, zunächst die Daten aufzubauen, die regelmäßig abgefragt werden, wirtschaftlich relevant sind oder für wichtige Entscheidungen benötigt werden.
5. Daten für die Unternehmenssteuerung nutzen
Der größte Nutzen entsteht, wenn Nachhaltigkeitsdaten nicht nur einmal im Bericht erscheinen.
Energieverbrauch, CO2-Emissionen, Arbeitssicherheit, Weiterbildung, Abfallmengen oder Lieferkettenrisiken können auch für Investitionen, Kostenkontrolle, Risikomanagement und strategische Entscheidungen genutzt werden.
Weniger Bericht, mehr Management
Die Überarbeitung der ESRS und die Weiterentwicklung des VSME sind keine Abkehr von der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Sie sind im besten Fall eine notwendige Korrektur.
Für CSRD-pflichtige Unternehmen sinkt der Umfang der Berichtsanforderungen deutlich. Gleichzeitig bleibt die doppelte Wesentlichkeit als methodische Grundlage erhalten.
Für kleine und mittlere Unternehmen entsteht ein stärker anerkannter freiwilliger Rahmen, der ESG-Daten vereinheitlichen und übermäßige Anforderungen aus der CSRD-Lieferkette begrenzen soll.
Die entscheidende Frage ist deshalb nicht mehr, wie möglichst viele Datenpunkte erfüllt werden können.
Die wichtigere Frage lautet: Welche Nachhaltigkeitsinformationen helfen dem Unternehmen, Risiken zu erkennen, Anforderungen zu erfüllen und bessere Entscheidungen zu treffen?
Mehr kennzahlengestütztes Nachhaltigkeitsmanagement. Weniger Blabla. Damit können wir gut leben.