PPWR rich­tig ein­ord­nen und umset­zen

PPWR Beratung: Pflichten klären und praktisch umsetzen

Von der Betrof­fen­heits- und Rol­len­prü­fung bis zu Ver­pa­ckungs­da­ten, Lie­fe­ran­ten­ab­fra­gen und län­der­spe­zi­fi­schen Regis­trie­run­gen und Mel­dun­gen: Wir schaf­fen Klar­heit und beglei­ten Ihr Unter­neh­men durch die ope­ra­ti­ve Umset­zung der EU-Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung.

Klar­heit vor Akti­on

Die erste Frage ist nicht, welches Tool Sie brauchen

Die PPWR gilt für Ver­pa­ckun­gen und ver­pack­te Pro­duk­te im EU-Markt. Wel­che Pflich­ten dar­aus für Ihr Unter­neh­men ent­ste­hen, lässt sich jedoch nicht allein aus Bran­che oder Unter­neh­mens­grö­ße ablei­ten. Ent­schei­dend sind Ihre Rol­le in der Lie­fer­ket­te, die kon­kre­te Ver­pa­ckung, der Ver­triebs­weg und das Land, in dem die Ver­pa­ckung erst­mals bereit­ge­stellt wird und vor­aus­sicht­lich zu Abfall wird.

Genau hier ent­ste­hen in der Pra­xis Unsi­cher­hei­ten: Ein Unter­neh­men kann für unter­schied­li­che Pro­duk­te und Län­der Erzeu­ger, Impor­teur, Ver­trei­ber und zugleich Her­stel­ler im Sin­ne der erwei­ter­ten Her­stel­ler­ver­ant­wor­tung sein. Des­halb begin­nen wir nicht mit einer pau­scha­len Check­lis­te, son­dern mit einer struk­tu­rier­ten Betrof­fen­heits- und Rol­len­prü­fung.

Typi­sche Aus­gangs­la­gen

Wann eine PPWR-Beratung sinnvoll ist

Sie stel­len Ver­pa­ckun­gen oder ver­pack­te Pro­duk­te unter eige­nem Namen oder eige­ner Mar­ke her oder las­sen die­se her­stel­len.

Sie impor­tie­ren ver­pack­te Waren oder lee­re Ver­pa­ckun­gen aus einem Nicht-EU-Land.

Sie bezie­hen Pro­duk­te oder Ver­pa­ckun­gen aus einem ande­ren EU-Mit­glied­staat und ver­trei­ben sie in wei­te­ren Län­dern.

Sie ver­pa­cken, befül­len oder ver­sen­den eige­ne Pro­duk­te und sind unsi­cher, wel­che Ver­pa­ckungs­ar­ten und Kom­po­nen­ten rele­vant sind.

Kun­den, Markt­plät­ze oder Behör­den ver­lan­gen Regis­trie­rungs­num­mern, Ver­pa­ckungs­da­ten oder Kon­for­mi­täts­nach­wei­se.

Ihre Material‑, Gewichts- und Lie­fe­ran­ten­da­ten lie­gen dezen­tral, unvoll­stän­dig oder nur in Frei­tex­ten vor.

Sie müs­sen natio­na­le Regis­trie­run­gen, Men­gen­mel­dun­gen oder Bevoll­mäch­tig­te für meh­re­re Absatz­län­der koor­di­nie­ren.

Betrof­fen­heit

Bin ich von der PPWR betroffen?

Wenn Ihr Unter­neh­men gewerb­lich Ver­pa­ckun­gen oder ver­pack­te Pro­duk­te her­stellt, her­stel­len lässt, impor­tiert, ver­treibt, bereit­stellt, befüllt oder aus­packt, soll­te die Betrof­fen­heit geprüft wer­den. Auch klei­ne Unter­neh­men sind nicht pau­schal aus­ge­nom­men. Ein­zel­ne Erleich­te­run­gen und Son­der­re­geln hän­gen von Rol­le, Ver­pa­ckungs­art, Men­ge und kon­kre­ter Vor­schrift ab.

Eine belast­ba­re Prü­fung betrach­tet des­halb nicht nur das Unter­neh­men, son­dern ein­zel­ne Lie­fer- und Ver­pa­ckungs­kon­stel­la­tio­nen: Wer gestal­tet oder ver­ant­wor­tet die Ver­pa­ckung? Unter wes­sen Name oder Mar­ke erscheint sie? Wo sitzt der Lie­fe­rant? In wel­ches Land wird gelie­fert? Wer stellt sie dort erst­mals bereit? Und wo wird sie vor­aus­sicht­lich zu Abfall?

Ein Online-Selbst­test kann eine ers­te Ori­en­tie­rung geben. Für die Ablei­tung kon­kre­ter Pflich­ten braucht es jedoch eine doku­men­tier­te Rollen‑, Län­der- und Ver­pa­ckungs­ma­trix.

Rol­len

Welche Rolle hat mein Unternehmen nach der PPWR?

Die deut­sche Über­set­zung der PPWR ver­wen­det zwei leicht ver­wech­sel­ba­re Begrif­fe: Der Erzeu­ger (eng­lisch manu­fac­tu­rer) ver­ant­wor­tet grund­sätz­lich die Kon­for­mi­tät der Ver­pa­ckung. Der Her­stel­ler (eng­lisch pro­du­cer) trägt im jewei­li­gen Mit­glied­staat die erwei­ter­te Her­stel­ler­ver­ant­wor­tung, also ins­be­son­de­re die dort vor­ge­se­he­nen Registrierungs‑, Finan­zie­rungs- und Mel­de­pflich­ten.

Erzeuger

Stellt Ver­pa­ckung oder ver­pack­tes Pro­dukt her oder lässt es unter eige­nem Namen bzw. eige­ner Mar­ke her­stel­len.

  • Kon­for­mi­täts-bewer­tung,
  • tech­ni­sche Unter­la­gen,
  • EU-Kon­for­mi­täts-erklä­rung und Kenn­zeich­nung, soweit anwend­bar.

Hersteller

Stellt Ver­pa­ckung oder ver­pack­tes Pro­dukt in einem Mit­glied­staat erst­mals bereit oder packt es aus, ohne End­ab­neh­mer zu sein.

  • Natio­na­le Regis­trie­rung,
  • Finan­zie­rung / Rück­nah­me­sys­tem und
  • Men­gen­mel­dung nach den dort gel­ten­den Ver­fah­ren.

Importeur

In der EU ansäs­si­ges Unter­neh­men, das Ver­pa­ckun­gen oder ver­pack­te Pro­duk­te aus einem Dritt­land in Ver­kehr bringt.

  • Prüf‑, Infor­ma­ti­ons- und Mit­wir­kungs­pflich­ten
  • je Lie­fer­weg auch Her­stel­ler im EPR-Sinn.

Vertreiber

Stellt Ver­pa­ckun­gen oder ver­pack­te Pro­duk­te in der Lie­fer­ket­te bereit, ohne Erzeu­ger oder Impor­teur zu sein.

  • Sorg­falts- und Prüf­pflich­ten
  • kann bei grenz-über­schrei­ten­den EU-Lie­fer­ket­ten Her­stel­ler im EPR-Sinn sein.

Lieferant

Lie­fert Ver­pa­ckun­gen, Mate­ria­li­en oder Kom­po­nen­ten an Erzeu­ger oder ande­re Akteu­re.

  • Bereit­stel­lung der für den Kon­for­mi­täts­nach­weis erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen.

Wich­tig: „Inver­kehr­brin­ger“ ist im All­tag ein ver­brei­te­ter Sam­mel­be­griff, reicht aber für die PPWR-Ein­ord­nung nicht aus. Ein Unter­neh­men kann je Ver­pa­ckung, Lie­fer­weg und Mit­glied­staat unter­schied­li­che Rol­len haben. Wir doku­men­tie­ren des­halb nicht nur ein Rol­lene­ti­kett, son­dern die kon­kre­te Begrün­dung pro Fall.

Fris­ten und Prio­ri­tä­ten

Was müssen Sie jetzt bis wann tun?

Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 grund­sätz­lich unmit­tel­bar. Nicht jede Anfor­de­rung star­tet jedoch am sel­ben Tag. Wel­che Frist für Sie zählt, hängt unter ande­rem von Ver­pa­ckungs­art, Rol­le, Mate­ri­al, Ein­satz und Absatz­land ab. Wir über­set­zen den Rechts­rah­men in einen unter­neh­mens­be­zo­ge­nen Maß­nah­men- und Fris­ten­plan.

JETZT

Rol­len, Ver­pa­ckun­gen und Absatz­län­der erfas­sen. Bestehen­de Regis­trie­run­gen, Sys­tem­be­tei­li­gun­gen, Bevoll­mäch­ti­gun­gen und Mel­de­we­ge gegen die tat­säch­li­chen Lie­fer­ket­ten prü­fen.

JETZT

Daten­lü­cken schlie­ßen. Ver­pa­ckungs­be­stand­tei­le, Mate­ria­li­en, Gewich­te, Lie­fe­ran­ten, Nach­wei­se und Ein­satz­be­rei­che in einer belast­ba­ren Struk­tur zusam­men­füh­ren.

JETZT

Anwend­ba­re Kon­for­mi­täts­an­for­de­run­gen absi­chern. Unter ande­rem gel­ten seit 12. August 2026 ers­te unmit­tel­bar anwend­ba­re Vor­ga­ben; für Lebens­mit­tel­kon­takt­ver­pa­ckun­gen sind die PPWR-PFAS-Grenz­wer­te beson­ders zu prü­fen.

Bis zur jeweils ein­schlä­gi­gen Kenn­zeich­nungs­frist

Daten, Lay­outs und Pro­zes­se auf die har­mo­ni­sier­te EU-Kenn­zeich­nung vor­be­rei­ten. Für die Mate­ri­al­kenn­zeich­nung nennt die PPWR den 12. August 2028 oder 24 Mona­te nach Inkraft­tre­ten der ein­schlä­gi­gen Durch­füh­rungs­ak­te, je nach­dem, wel­cher Zeit­punkt spä­ter liegt.

Bis 2030

Betrof­fe­ne Ver­pa­ckun­gen auf Recy­cling­fä­hig­keit, Rezy­klat­an­tei­le, Leer­raum, Ver­bo­te und Wie­der­ver­wen­dungs­zie­le vor­be­rei­ten. Die kon­kre­te Rele­vanz muss je Ver­pa­ckung geprüft wer­den.

Fort­lau­fend

Ände­run­gen an Ver­pa­ckun­gen, Lie­fe­ran­ten, Nach­wei­sen, Län­dern und Men­gen kon­trol­liert in Doku­men­ta­ti­on und Mel­dun­gen über­neh­men.

In Deutsch­land gel­ten für die neue Zulas­sung nicht sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­ger Ver­pa­ckun­gen eige­ne Über­gangs­fris­ten. Her­stel­ler dür­fen die­se Ver­pa­ckun­gen bis 31. Dezem­ber 2027 ohne die neue Zulas­sung bereit­stel­len; ab 1. Janu­ar 2028 ist sie erfor­der­lich. Län­der­fris­ten und Por­ta­le müs­sen jeweils aktu­ell geprüft wer­den.

Leis­tungs­um­fang

So unterstützt Texulting bei der PPWR-Umsetzung

01

Betrof­fen­heit und Rol­len für Ihr Unter­neh­men klä­ren

Wir ana­ly­sie­ren Geschäfts­mo­dell, Mar­ken, Ver­pa­ckungs­ar­ten, Lie­fer­we­ge und Absatz­län­der. Das Ergeb­nis ist eine nach­voll­zieh­ba­re Rol­len- und Pflich­ten­ma­trix statt einer pau­scha­len Ein­schät­zung.

02

Ver­pa­ckungs­port­fo­lio und Län­der struk­tu­rie­ren

 

Wir bil­den rele­van­te Ver­pa­ckungs­ein­hei­ten, Kom­po­nen­ten, Pro­duk­te, Lie­fe­ran­ten und Märk­te so ab, dass erkenn­bar wird, wel­che Pflicht in wel­cher Kon­stel­la­ti­on anfällt.

03

Ver­pa­ckungs­fa­mi­li­en und Doku­men­ta­ti­on ent­wi­ckeln

Wir fas­sen ver­gleich­ba­re Ver­pa­ckun­gen sinn­voll zusam­men, erfas­sen rele­van­te Kom­po­nen­ten und prü­fen vor­han­de­ne Daten. Feh­len­de Anga­ben wer­den prio­ri­siert und über struk­tu­rier­te Lie­fe­ran­ten­ab­fra­gen ergänzt.

04

Daten­be­darf und Lücken bestim­men

 

Wir defi­nie­ren die benö­tig­ten Fel­der und Nach­wei­se, prü­fen bestehen­de ERP‑, PIM- oder Tabel­len­struk­tu­ren und prio­ri­sie­ren die Lücken, die für Kon­for­mi­tät, EPR und Bericht­erstat­tung tat­säch­lich rele­vant sind.

05

Lie­fe­ran­ten­ab­fra­gen durch­füh­ren

 

Wir ent­wi­ckeln ver­ständ­li­che, struk­tu­rier­te Abfra­gen, koor­di­nie­ren Rück­läu­fe und ord­nen Anga­ben und Nach­wei­se den rich­ti­gen Ver­pa­ckun­gen und Kom­po­nen­ten zu. Feh­len­de, wider­sprüch­li­che oder nicht beleg­te Anga­ben wer­den sicht­bar nach­ver­folgt.

06

Maß­nah­men und Ver­ant­wort­lich­kei­ten fest­le­gen

Aus Rol­len, Fris­ten und Daten­la­ge ent­steht eine prio­ri­sier­te Road­map. Wir klä­ren, was Ein­kauf, Pro­dukt­ent­wick­lung, Ver­pa­ckung, Ver­trieb, IT und Com­pli­ance bei­tra­gen müs­sen und wel­che Ent­schei­dun­gen zuerst anste­hen.

07

Regis­trie­run­gen und Mel­dun­gen prak­tisch beglei­ten

Wir berei­ten die erfor­der­li­chen Daten für die natio­na­len Regis­ter und Mel­de­por­ta­le der betrof­fe­nen Län­der vor und unter­stüt­zen bei der Ein­tra­gung und lau­fen­den Pfle­ge. Wo Bevoll­mäch­tig­te, Sys­te­me oder wei­te­re Spe­zia­lis­ten erfor­der­lich sind, koor­di­nie­ren wir die Schnitt­stel­len.

08

Daten und Pro­zes­se dau­er­haft ver­an­kern

 

Wir schaf­fen eine pfleg­ba­re Daten- und Pro­zess­struk­tur, damit neue Ver­pa­ckun­gen, Lie­fe­ran­ten oder Märk­te nicht jedes Mal ein neu­es Ein­zel­pro­jekt aus­lö­sen. Eine Soft­ware wäh­len wir nicht nach Funk­ti­ons­lis­ten, son­dern nach Ihrem tat­säch­li­chen Daten- und Pro­zess­be­darf aus.

Pro­zess

Klarer Ablauf

So läuft ein PPWR-Pro­jekt mit Texul­ting ab

01

Aus­gangs­la­ge klä­ren

Pro­duk­te, Ver­pa­ckun­gen, Mar­ken, Lie­fer­ket­ten, Absatz­län­der und bestehen­de Sys­te­me auf­neh­men.

02

Rol­len bestim­men

Erzeuger‑, Importeur‑, Ver­trei­ber- und Her­stel­ler­eigen­schaft pro rele­van­ter Kon­stel­la­ti­on doku­men­tie­ren.

03

Pflich­ten prio­ri­sie­ren

Anfor­de­run­gen und Fris­ten den betrof­fe­nen Ver­pa­ckun­gen und Län­dern zuord­nen.

04

Daten beschaf­fen

inter­ne Quel­len sich­ten, Lie­fe­ran­ten abfra­gen und Nach­wei­se struk­tu­riert prü­fen.

05

Umset­zung steu­ern

Ver­ant­wort­lich­kei­ten, Maß­nah­men und tech­ni­sche bzw. orga­ni­sa­to­ri­sche Anpas­sun­gen koor­di­nie­ren.

06

Regis­trie­ren und mel­den

Daten für natio­na­le Sys­te­me vor­be­rei­ten, Ein­tra­gun­gen beglei­ten und einen wie­der­hol­ba­ren Mel­de­pro­zess auf­bau­en.

Benö­tig­te Infor­ma­tio­nen

Womit können wir starten?

  • Unter­neh­mens- und Mar­ken­struk­tur
  • Pro­duk­te und Ver­pa­ckungs­ar­ten ein­schließ­lich Versand‑, Trans­port- und Ser­vice­ver­pa­ckun­gen
  • Lie­fe­ran­ten und Her­kunfts­län­der
  • Absatz­län­der und Ver­triebs­we­ge, ein­schließ­lich Markt­plät­zen und Fern­ab­satz
  • Mate­ria­li­en, Kom­po­nen­ten und Gewich­te, soweit vor­han­den
  • bestehen­de Regis­trie­run­gen, Ver­trä­ge, Men­gen­mel­dun­gen und Bevoll­mäch­ti­gun­gen
  • vor­han­de­ne Daten­blät­ter, Spe­zi­fi­ka­tio­nen, Prüf­be­rich­te und Erklä­run­gen

Wich­tig:

Nicht alle Daten müs­sen zu Beginn voll­stän­dig sein. Die ers­te Auf­ga­be besteht gera­de dar­in, belast­bar zwi­schen vor­han­de­nen Anga­ben, ech­ten Lücken und der­zeit noch offe­nen regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen zu unter­schei­den.

Abgren­zung und Exper­ti­se

Regulatorik, Daten und Projektumsetzung zusammendenken

Die PPWR ist weder nur ein Rechts­text noch nur ein Ver­pa­ckungs­pro­jekt. Sie ver­bin­det Pro­dukt­kon­for­mi­tät, Ein­kauf, Lie­fe­ran­ten­ma­nage­ment, Stamm­da­ten, Ver­pa­ckungs­ent­wick­lung, Ver­trieb und län­der­spe­zi­fi­sche EPR-Pro­zes­se. Texul­ting über­setzt die­se Schnitt­stel­len in kla­re Auf­ga­ben, belast­ba­re Daten und einen umsetz­ba­ren Pro­jekt­plan.

Bei recht­lich beson­ders kom­ple­xen oder strei­ti­gen Ein­zel­fra­gen bezie­hen wir auf Wunsch geeig­ne­te juris­ti­sche oder tech­ni­sche Spe­zia­lis­ten ein. So bleibt trans­pa­rent, wel­che Ein­ord­nung auf veri­fi­zier­ten Vor­ga­ben beruht und wo zusätz­li­che fach­li­che Absi­che­rung erfor­der­lich ist.

Häu­fi­ge Fra­gen | FAQ

Häufige Fragen zur PPWR-Beratung und Umsetzung

Noch eine kon­kre­te Fra­ge offen? Im Erst­ge­spräch ord­nen wir Ihren Aus­gangs­stand und die nächs­ten sinn­vol­len Schrit­te ein.

Eine PPWR-Bera­tung soll­te nicht bei der Erklä­rung der Ver­ord­nung enden. Sie umfasst je nach Aus­gangs­la­ge die Betrof­fen­heits- und Rol­len­prü­fung, die Zuord­nung von Ver­pa­ckun­gen und Län­dern, die Erhe­bung von Lie­fe­ran­ten- und Mate­ri­al­da­ten, eine Gap- und Fris­ten­pla­nung sowie die Beglei­tung von Doku­men­ta­ti­on, Regis­trie­rung und Mel­dung.

Ent­schei­dend sind nicht nur Grö­ße oder Bran­che. Geprüft wer­den müs­sen Pro­duk­te und Ver­pa­ckun­gen, Eigen­mar­ken, Her­stel­lung oder Befül­lung, Lie­fe­ran­ten­stand­or­te, Impor­te aus Dritt­län­dern, inner­ge­mein­schaft­li­cher Bezug, Ver­triebs­we­ge und Absatz­län­der. Dar­aus ergibt sich die Rol­le für jede rele­van­te Kon­stel­la­ti­on.

Der Erzeu­ger (manu­fac­tu­rer) ist grund­sätz­lich für die Kon­for­mi­tät der Ver­pa­ckung ver­ant­wort­lich. Der Her­stel­ler (pro­du­cer) trägt die erwei­ter­te Her­stel­ler­ver­ant­wor­tung im jewei­li­gen Mit­glied­staat. Her­stel­ler kann je nach Lie­fer­ket­te der Erzeu­ger, Impor­teur oder Ver­trei­ber sein.

Nein, der PPWR-Impor­teur bringt Ver­pa­ckun­gen oder ver­pack­te Pro­duk­te aus einem Dritt­land in die EU. Beim Bezug aus einem ande­ren EU-Mit­glied­staat kann Ihr Unter­neh­men jedoch Ver­trei­ber und für die ers­te Bereit­stel­lung im Ziel­land Her­stel­ler im EPR-Sinn sein.

Nein, es gibt kei­ne pau­scha­le Befrei­ung allein wegen gerin­ger Unter­neh­mens­grö­ße oder klei­ner Ver­pa­ckungs­men­gen. Die PPWR ent­hält aber ein­zel­ne Erleich­te­run­gen und Son­der­re­geln. Die­se müs­sen an der kon­kre­ten Pflicht und Kon­stel­la­ti­on geprüft wer­den.

B2B- und Trans­port­ver­pa­ckun­gen sind nicht pau­schal aus­ge­nom­men. Wer für Regis­trie­rung, Finan­zie­rung, Rück­nah­me oder Doku­men­ta­ti­on ver­ant­wort­lich ist, hängt von Ver­pa­ckungs­art, Lie­fer­weg, Emp­fän­ger­sta­tus und Absatz­land ab. Eine feh­len­de Sys­tem­be­tei­li­gungs­pflicht in Deutsch­land lässt sich nicht auto­ma­tisch auf ande­re Län­der über­tra­gen.

Bei Ver­pa­ckun­gen, die unter dem eige­nen Namen oder der eige­nen Mar­ke gestal­tet oder her­ge­stellt wer­den, kann das Unter­neh­men als Erzeu­ger gel­ten. Bei Trans­port­ver­pa­ckun­gen kommt es ins­be­son­de­re auf Bran­ding, Gestal­tungs­vor­ga­ben und die kon­kre­te Ver­pa­ckungs­kon­stel­la­ti­on an. Ein Ver­san­deti­kett, ein Mar­ke­ting­auf­kle­ber und ein indi­vi­du­ell bedruck­ter Kar­ton soll­ten des­halb nicht pau­schal gleich­be­han­delt wer­den. Die Kom­mis­si­ons­leit­li­nie betont, dass es auf die tat­säch­li­che Gestal­tung und Ver­ant­wort­lich­keit ankommt. Leit­li­nie der EU-Kom­mis­si­on

Nein. Die PPWR schafft einen gemein­sa­men EU-Rechts­rah­men, Regis­trie­run­gen und Mel­dun­gen erfol­gen jedoch über natio­na­le Regis­ter und Sys­te­me. Des­halb muss für jedes Absatz­land geprüft wer­den, wel­che Regis­trie­rung, Orga­ni­sa­ti­on, Bevoll­mäch­ti­gung, Frist und Mel­dung erfor­der­lich ist.

Nicht auto­ma­tisch allein des­halb, weil ein Pro­dukt dort erhält­lich ist. Ent­schei­dend ist, ob Ihr Unter­neh­men im jewei­li­gen Mit­glied­staat als Her­stel­ler im EPR-Sinn gilt und Ver­pa­ckun­gen dort erst­mals bereit­stellt. Da Regis­trie­rung und ope­ra­ti­ve EPR-Erfül­lung wei­ter­hin natio­nal orga­ni­siert wer­den, muss die Kon­stel­la­ti­on für jedes Absatz­land geprüft wer­den.

Der genaue Daten­be­darf hängt von Ver­pa­ckung und Pflicht ab. Typisch sind Ver­pa­ckungs­auf­bau und Kom­po­nen­ten, Mate­ri­al­ar­ten, Gewich­te, Rezy­klat­an­tei­le, Stoff­in­for­ma­tio­nen, Anga­ben zur Recy­cling­fä­hig­keit, Spe­zi­fi­ka­tio­nen, Prüf­be­rich­te und wei­te­re Nach­wei­se. Die Abfra­ge soll­te ver­si­ons­be­zo­gen und ein­deu­tig einer Ver­pa­ckung zuge­ord­net sein.

Die not­wen­di­ge Prü­fung hängt von Ihrer Rol­le ab. Erzeu­ger, Impor­teu­re und Ver­trei­ber haben unter­schied­li­che Pflich­ten. Eine Ein­zel­kon­trol­le jeder Lie­fe­rung ist regel­mä­ßig nicht der Aus­gangs­punkt; erfor­der­lich ist viel­mehr ein doku­men­tier­tes Lie­fe­ran­ten­ma­nage­ment mit ein­deu­tig zuge­ord­ne­ten Spe­zi­fi­ka­tio­nen, Nach­wei­sen und Ände­run­gen. Arti­kel 16 PPWR ver­pflich­tet Lie­fe­ran­ten, dem Erzeu­ger die not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen für den Kon­for­mi­täts­nach­weis bereit­zu­stel­len. PPWR, ins­be­son­de­re Arti­kel 16

Begin­nen Sie mit einer Rollen‑, Län­der- und Ver­pa­ckungs­ma­trix. Erst danach soll­ten Sie Lie­fe­ran­ten­ab­fra­gen, Soft­ware­aus­wahl oder umfang­rei­che Doku­men­ta­ti­on star­ten. So ver­mei­den Sie, Daten ohne kla­ren Pflicht­be­zug zu sam­meln oder rele­van­te Kon­stel­la­tio­nen zu über­se­hen.

Nicht zwin­gend. Bei über­schau­ba­rem Port­fo­lio kann eine klar geführ­te Daten­struk­tur genü­gen. Bei vie­len Ver­pa­ckun­gen, Lie­fe­ran­ten und Län­dern kann spe­zia­li­sier­te Soft­ware sinn­voll sein. Vor­aus­set­zung ist, dass Rol­len, Daten­fel­der, Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Pro­zes­se vor­her geklärt sind.

Ja, Texul­ting kann die benö­tig­ten Anga­ben struk­tu­rie­ren und die Ein­tra­gung bzw. Mel­dung in den natio­na­len Por­ta­len der ver­ein­bar­ten Län­der beglei­ten. Wel­che Län­der und Tätig­kei­ten umfasst sind und ob zusätz­lich ein Bevoll­mäch­tig­ter oder ein loka­les Sys­tem benö­tigt wird, klä­ren wir zu Pro­jekt­be­ginn.

Auf­wand und Dau­er hän­gen von der Zahl der Ver­pa­ckun­gen, Mar­ken, Lie­fe­ran­ten, Absatz­län­der, vor­han­de­nen Daten und gewünsch­ten Umset­zungs­tie­fe ab. Nach einer kom­pak­ten Bestands­auf­nah­me lässt sich das Pro­jekt in klar abge­grenz­te Arbeits­pa­ke­te mit Ergeb­nis­sen und Ver­ant­wort­lich­kei­ten glie­dern.

Nächs­ter Schritt

Klären Sie Ihre nächsten PPWR-Schritte

Sie müs­sen nicht bereits alle Ver­pa­ckungs­da­ten zusam­men­ge­tra­gen haben. Im Erst­ge­spräch prü­fen wir Ihre Aus­gangs­la­ge, die wich­tigs­ten Lie­fer- und Län­der­kon­stel­la­tio­nen und den sinn­vol­len Pro­jekt­um­fang.

Anfrage stellen

Buchen Sie jetzt ein unver­bind­li­ches Erst­ge­spräch mit unse­rem Team.