DGNB, BREEAM, QNG & Co.: Wann sich Gebäudezertifizierungen wirtschaftlich lohnen

Förderung, Steuern, Vermietung, Verkauf und Gebäudedaten: Welchen wirtschaftlichen Nutzen Zertifizierungen tatsächlich haben können

Nachhaltigkeitszertifizierung kostet Geld. Was bringt sie dafür?

DGNB, QNG, BREEAM oder LEED spie­len bei vie­len Immo­bi­li­en­pro­jek­ten noch immer eine Neben­rol­le (hier mehr erfah­ren). Gera­de außer­halb der gro­ßen Immo­bi­li­en­märk­te stellt sich schnell die Fra­ge: War­um zusätz­li­che Anfor­de­run­gen erfül­len, Berech­nun­gen durch­füh­ren und Nach­wei­se erstel­len, wenn das Gebäu­de auch ohne Zer­ti­fi­kat gebaut, saniert oder betrie­ben wer­den kann?

Die­se Fra­ge ist berech­tigt.

Zumal ein Argu­ment zuletzt schwä­cher gewor­den ist: die För­de­rung. Seit dem 21. Juli 2026 erhal­ten bei der ener­ge­ti­schen Sanie­rung die Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Klas­se und die Nach­hal­tig­keits-Klas­se kei­nen unter­schied­li­chen zusätz­li­chen Klas­sen­bo­nus mehr. Der bis­he­ri­ge För­der­vor­sprung der Nach­hal­tig­keits-Klas­se ist damit ent­fal­len. (KfW)

Heißt das, dass sich QNG und ande­re Gebäu­de­zer­ti­fi­zie­run­gen wirt­schaft­lich nicht mehr loh­nen? So ein­fach ist es nicht.

Denn der Nut­zen einer Zer­ti­fi­zie­rung beschränkt sich nicht auf einen ein­zel­nen För­der­bo­nus. Je nach Gebäu­de, Nut­zung und Stra­te­gie kön­nen Finan­zie­rung, steu­er­li­che Abschrei­bung, Ver­miet­bar­keit, Ver­kaufs­preis, Gebäu­de­do­ku­men­ta­ti­on und die Vor­be­rei­tung auf zukünf­ti­ge Anfor­de­run­gen wirt­schaft­lich min­des­tens eben­so rele­vant sein.

Ent­schei­dend ist des­halb nicht die Fra­ge: „Braucht jedes Gebäu­de ein Zer­ti­fi­kat?“, son­dern: „Bei wel­chem Gebäu­de kann der Nut­zen einer Zer­ti­fi­zie­rung den zusätz­li­chen Auf­wand recht­fer­ti­gen?“

Neubau: QNG kann den Finanzierungsspielraum erhöhen

Beim kli­ma­freund­li­chen Neu­bau (KfW) bleibt QNG unmit­tel­bar mit der Finan­zie­rung ver­bun­den.

Bei Wohn­ge­bäu­den kön­nen über die KfW-För­de­rung Kli­ma­freund­li­cher Neu­bau der­zeit bis zu 100.000 Euro je Wohn­ein­heit finan­ziert wer­den. Wird zusätz­lich die QNG-Stu­fe erreicht, steigt der maxi­ma­le För­der­kre­dit auf 150.000 Euro je Wohn­ein­heit.

Bei einem Mehr­fa­mi­li­en­haus mit 20 Woh­nun­gen bedeu­tet das bei­spiels­wei­se einen mög­li­chen zusätz­li­chen För­der­kre­dit von bis zu 1 Mil­li­on Euro.

Auch bei Nicht­wohn­ge­bäu­den steigt das mög­li­che Finan­zie­rungs­vo­lu­men. (KfW) Für ein kli­ma­freund­li­ches Gebäu­de kön­nen bis zu 1.500 Euro je Qua­drat­me­ter Net­to­grund­flä­che und maxi­mal 7,5 Mil­lio­nen Euro finan­ziert wer­den. Mit QNG erhö­hen sich die Gren­zen auf 2.000 Euro je Qua­drat­me­ter und maxi­mal 10 Mil­lio­nen Euro je Vor­ha­ben.

Das ist kein geschenk­tes Geld. Der zusätz­li­che Kre­dit muss zurück­ge­zahlt wer­den.

Gera­de bei grö­ße­ren Pro­jek­ten kann ein höhe­rer Anteil zins­ver­güns­tig­ter Finan­zie­rung gegen­über einer voll­stän­di­gen Finan­zie­rung über den Kapi­tal­markt den­noch rele­vant sein.

Mietwohnungsbau: QNG kann steuerlich besonders interessant sein

Noch deut­li­cher kann der finan­zi­el­le Effekt im Miet­woh­nungs­neu­bau aus­fal­len.

Für begüns­tig­te neue Miet­woh­nun­gen ermög­licht § 7b Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (Link) eine zusätz­li­che Son­der­ab­schrei­bung von bis zu 5 Pro­zent jähr­lich im Jahr der Fer­tig­stel­lung bezie­hungs­wei­se Anschaf­fung und in den fol­gen­den drei Jah­ren.

Für aktu­el­le Bau­vor­ha­ben liegt die maxi­ma­le Bemes­sungs­grund­la­ge bei 4.000 Euro je Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che. Damit kön­nen über vier Jah­re zusätz­lich bis zu 800 Euro je Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che abge­schrie­ben wer­den.

Eine wesent­li­che Vor­aus­set­zung: Das Gebäu­de muss den Stan­dard Effi­zi­enz­haus 40 mit Nach­hal­tig­keits-Klas­se erfül­len und dies durch das Qua­li­täts­sie­gel Nach­hal­ti­ges Gebäu­de – QNG nach­wei­sen (Link zum BMF).

Bei einem Miet­woh­nungs­pro­jekt mit 1.400 Qua­drat­me­tern Wohn­flä­che kön­nen damit theo­re­tisch bis zu 1,12 Mil­lio­nen Euro zusätz­li­che Abschrei­bungs­be­trä­ge ent­ste­hen.

Das ent­spricht nicht einer Steu­er­erspar­nis von 1,12 Mil­lio­nen Euro. Die tat­säch­li­che steu­er­li­che Wir­kung hängt unter ande­rem vom indi­vi­du­el­len Steu­er- bezie­hungs­wei­se Kör­per­schaft- und Gewer­be­steu­er­satz ab.

Trotz­dem zeigt das Bei­spiel: Wer QNG beim Miet­woh­nungs­neu­bau aus­schließ­lich anhand der Zer­ti­fi­zie­rungs­kos­ten bewer­tet, betrach­tet nur einen Teil der wirt­schaft­li­chen Wir­kung.

Sanierung: Der Fördervorteil wird kleiner – der Nutzen verändert sich

Bei der Sanie­rung ist die Situa­ti­on seit Juli 2026 weni­ger ein­deu­tig.

Die Nach­hal­tig­keits-Klas­se erhält gegen­über der Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Klas­se kei­nen zusätz­li­chen Klas­sen­bo­nus mehr. Damit fällt ein bis­her gut ver­ständ­li­ches finan­zi­el­les Argu­ment weg. (KfW

Die Kos­ten der Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung selbst blei­ben jedoch för­der­fä­hig. (KfW)

Bei Wohn­ge­bäu­den wer­den dafür zusätz­li­che för­der­fä­hi­ge Kos­ten ange­setzt. Der Til­gungs­zu­schuss beträgt 50 Pro­zent, bei grö­ße­ren Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern maxi­mal 20.000 Euro je Vor­ha­ben. Für Nicht­wohn­ge­bäu­de gel­ten eben­falls zusätz­li­che för­der­fä­hi­ge Kos­ten für die Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung.

Trotz­dem gilt: Eine Sanie­rung soll­te heu­te nicht allein des­halb in die Nach­hal­tig­keits-Klas­se geführt wer­den, weil man sich davon einen höhe­ren Til­gungs­zu­schuss ver­spricht.

Hier muss stär­ker geprüft wer­den, ob wei­te­re Vor­tei­le ent­ste­hen – bei­spiels­wei­se für die spä­te­re Ver­mie­tung, Finan­zie­rung, den Ver­kauf oder die Gebäu­de­do­ku­men­ta­ti­on.

Zertifizierte Gebäude können am Immobilienmarkt Vorteile haben

Wie rele­vant die­se Fak­to­ren sein kön­nen, zei­gen ver­schie­de­ne Immo­bi­li­en­markt­stu­di­en.

Eine wis­sen­schaft­li­che Unter­su­chung (Link) zer­ti­fi­zier­ter Büro­im­mo­bi­li­en in meh­re­ren west­eu­ro­päi­schen Märk­ten, dar­un­ter Deutsch­land, kommt zu dem Ergeb­nis, dass zer­ti­fi­zier­te Gebäu­de im unter­such­ten Daten­satz rund 10 Pro­zent höhe­re Trans­ak­ti­ons­prei­se und etwa 12 Pro­zent höhe­re ope­ra­ti­ve Erträ­ge erziel­ten als ver­gleich­ba­re nicht zer­ti­fi­zier­te Objek­te.

Das bedeu­tet nicht, dass ein DGNB-Zer­ti­fi­kat den Ver­kaufs­preis eines ein­zel­nen Gebäu­des auto­ma­tisch um 10 Pro­zent erhöht. Lage, Gebäu­de­al­ter, Miet­ver­trä­ge, tech­ni­sche Qua­li­tät und Markt­si­tua­ti­on blei­ben ent­schei­dend. Die Unter­su­chung zeigt aber: Nach­weis­ba­re Nach­hal­tig­keits­qua­li­tät ist am Immo­bi­li­en­markt inzwi­schen ein Fak­tor, der sich wirt­schaft­lich mes­sen lässt.

Auch für Deutsch­land zei­gen Unter­su­chun­gen ent­spre­chen­de Effek­te. JLL ana­ly­sier­te mehr als 1.000 Miet­ver­trä­ge in Neu­bau­ten und Total­sa­nie­run­gen. Bei zer­ti­fi­zier­ten Büro­ge­bäu­den mit min­des­tens Gold-Stan­dard wur­den Miet­auf­schlä­ge fest­ge­stellt. Beson­ders inter­es­sant: Der Effekt war in den unter­such­ten Zweit- und Dritt­la­gen grö­ßer als in den ohne­hin stark nach­ge­frag­ten Top­la­gen.

Damit wird Zer­ti­fi­zie­rung auch für Märk­te inter­es­sant, in denen die Lage allein nicht jedes Gebäu­de ver­kauft oder ver­mie­tet.

Und Sachsen?

Die gro­ßen Immo­bi­li­en­markt­stu­di­en kon­zen­trie­ren sich über­wie­gend auf Ber­lin, Ham­burg, Mün­chen, Frank­furt, Düs­sel­dorf, Köln und Stutt­gart.

Ihre Ergeb­nis­se las­sen sich des­halb nicht ein­fach eins zu eins auf Leip­zig, Dres­den oder Chem­nitz über­tra­gen. Trotz­dem zeigt sich auch hier eine Ent­wick­lung. Für den Leip­zi­ger Büro­markt beschreibt JLL 2026 bei­spiels­wei­se eine Nach­fra­ge, die sich ver­stärkt auf moder­ne und zer­ti­fi­zier­te Flä­chen rich­tet. Gleich­zei­tig blei­ben vie­le Leip­zi­ger Nut­zer preis­sen­si­bel.

Genau dar­aus ergibt sich eine inter­es­san­te Situa­ti­on. Ein Zer­ti­fi­kat recht­fer­tigt nicht auto­ma­tisch eine höhe­re Mie­te. Es kann aber dazu bei­tra­gen, dass ein Gebäu­de die Anfor­de­run­gen bestimm­ter Mie­ter über­haupt erfüllt und in deren Aus­wahl bleibt.

Damit wird aus dem ver­meint­li­chen Mar­ke­ting­in­stru­ment zuneh­mend ein The­ma der Markt­gän­gig­keit.

Nicht immer geht es um höhere Mieten

Der viel­leicht unter­schätz­tes­te Nut­zen einer Gebäu­de­zer­ti­fi­zie­rung liegt aller­dings an ande­rer Stel­le.

Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer wer­den zuneh­mend nach Gebäu­de­da­ten gefragt.

Bei einer Finan­zie­rung möch­te die Bank Infor­ma­tio­nen zur ener­ge­ti­schen Qua­li­tät.

Beim Ver­kauf star­tet eine tech­ni­sche oder ESG Due Dili­gence.

Inves­to­ren fra­gen nach Kli­ma­ri­si­ken.

Unter­neh­men benö­ti­gen Gebäu­de­da­ten für ihre Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung.

Für För­der­mit­tel wer­den Ener­gie- und Nach­hal­tig­keits­nach­wei­se benö­tigt.

Bei einer Sanie­rung müs­sen Bau­tei­le, Mate­ria­li­en und Ver­bräu­che erneut auf­ge­nom­men wer­den.

Ver­si­che­run­gen und Finan­zie­rer schau­en auf die Risi­ko­ma­trix.

Feh­len die­se Infor­ma­tio­nen, beginnt die Daten­su­che häu­fig von vorn. Eine sinn­voll auf­ge­bau­te Zer­ti­fi­zie­rung kann hier eine belast­ba­re Gebäu­de­do­ku­men­ta­ti­on schaf­fen, die auch nach Abschluss des Zer­ti­fi­zie­rungs­pro­zes­ses wei­ter genutzt wer­den kann.

Gebäudedaten einmal erheben – mehrfach nutzen

Bei der DGNB ist die­ser Gedan­ke inzwi­schen deut­lich stär­ker ver­an­kert.

Im DGNB-Sys­tem Neu­bau Ver­si­on 2023 wur­den bei­spiels­wei­se Anfor­de­run­gen der EU-Taxo­no­mie inte­griert, um par­al­le­le Doku­men­ta­ti­ons­auf­wän­de zu ver­mei­den. Bei bereits DGNB-zer­ti­fi­zier­ten Pro­jek­ten redu­ziert sich auch der Unter­la­gen­um­fang einer zusätz­li­chen ESG-Veri­fi­ka­ti­on zur EU-Taxo­no­mie.

Das bedeu­tet nicht: DGNB-Zer­ti­fi­kat vor­han­den – alle ESG-Anfor­de­run­gen auto­ma­tisch erfüllt.

Der eigent­li­che Vor­teil ist ein ande­rer: Vie­le Infor­ma­tio­nen zu Ener­gie, CO₂, Was­ser, Mate­ria­li­en, Risi­ken, Kom­fort oder Gebäu­de­be­trieb sind bereits struk­tu­riert ermit­telt, doku­men­tiert und teil­wei­se geprüft. Die­se Daten kön­nen spä­ter erneut ver­wen­det wer­den. Der wirt­schaft­li­che Nut­zen liegt dann weni­ger in der Urkun­de selbst als dar­in, dass Infor­ma­tio­nen bei Finan­zie­rung, Ver­kauf, Sanie­rung oder ESG-Abfra­gen nicht immer wie­der neu auf­ge­baut wer­den müs­sen.

Was heute freiwillig ist, kann morgen Standard sein

Auch regu­la­to­risch gewinnt die­se Daten­grund­la­ge an Bedeu­tung. Ein gutes Bei­spiel ist die Öko­bi­lan­zie­rung von Gebäu­den. Die novel­lier­te EU-Gebäu­de­richt­li­nie EPBD ver­langt, dass das Treib­haus­po­ten­zi­al über den gesam­ten Lebens­zy­klus künf­tig berech­net und im Ener­gie­aus­weis aus­ge­wie­sen wird:

  • ab 1. Janu­ar 2028 für alle neu­en Gebäu­de mit mehr als 1.000 Qua­drat­me­tern Nutz­flä­che,
  • ab 1. Janu­ar 2030 für alle Neu­bau­ten.

Dies ist in das seit Juli 2026 gel­ten­de Gebäu­de­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz über­nom­men wur­den und wird damit zur Rea­li­tät. Die Lebens­zy­klus­ana­ly­se gehört bereits heu­te zu den zen­tra­len Bestand­tei­len von QNG und DGNB. Damit wird zumin­dest ein Teil des­sen, was heu­te im Rah­men einer Zer­ti­fi­zie­rung zusätz­lich bear­bei­tet wird, in den kom­men­den Jah­ren zum nor­ma­len Bestand­teil der Gebäu­de­pla­nung. Früh­zei­tig auf­ge­bau­te Pro­zes­se und Erfah­run­gen kön­nen dann einen ganz prak­ti­schen Vor­teil haben.

Zertifizierung ist trotzdem kein Selbstzweck

Bei allen Vor­tei­len soll­te man eines nicht ver­ges­sen: Eine Gebäu­de­zer­ti­fi­zie­rung kos­tet Geld. Sie benö­tigt Zeit. Und sie erzeugt zusätz­li­che Abstim­mun­gen zwi­schen Bau­herr, Pla­nung, Audi­tor, aus­füh­ren­den Unter­neh­men und spä­ter teil­wei­se auch dem Betrieb. Sie garan­tiert weder einen höhe­ren Ver­kaufs­preis noch nied­ri­ge­re Betriebs­kos­ten oder bes­se­re Finan­zie­rungs­kon­di­tio­nen. Und nicht jedes Gebäu­de benö­tigt zwin­gend ein Zer­ti­fi­kat.

Des­halb soll­te die Ent­schei­dung mög­lichst früh und pro­jekt­be­zo­gen getrof­fen wer­den. Rele­vant sind dabei bei­spiels­wei­se:

  • Soll das Gebäu­de lang­fris­tig gehal­ten oder zeit­nah ver­kauft wer­den?
  • Wel­che Mie­ter oder Käu­fer kom­men infra­ge?
  • Wer­den För­der­mit­tel genutzt?
  • Ist die Son­der­ab­schrei­bung nach § 7b EStG rele­vant?
  • Wel­che Anfor­de­run­gen stel­len Ban­ken oder Inves­to­ren?
  • Wel­che Gebäu­de­da­ten wer­den spä­ter ohne­hin benö­tigt?
  • Ste­hen in den nächs­ten Jah­ren Sanie­run­gen oder Refi­nan­zie­run­gen an?
  • Kann vor­han­de­ne Pla­nung und Doku­men­ta­ti­on für die Zer­ti­fi­zie­rung wei­ter­ver­wen­det wer­den?

Erst aus die­sen Fra­gen ergibt sich, ob Zer­ti­fi­zie­rung wirt­schaft­lich sinn­voll ist – und wel­ches Sys­tem und wel­ches Zer­ti­fi­zie­rungs­ni­veau zum Gebäu­de pas­sen.

Neubau, Sanierung und Bestand brauchen unterschiedliche Argumente

Der wirt­schaft­li­che Nut­zen sieht des­halb je nach Aus­gangs­si­tua­ti­on unter­schied­lich aus.

Im Neu­bau kön­nen För­der­fi­nan­zie­rung, steu­er­li­che Abschrei­bung und die früh­zei­ti­ge Vor­be­rei­tung auf zukünf­ti­ge Anfor­de­run­gen ent­schei­dend sein.

Bei Sanie­run­gen ist der unmit­tel­ba­re För­der­vor­teil klei­ner gewor­den. Dafür kön­nen Wert­erhalt, Ver­miet­bar­keit und eine ver­bes­ser­te Gebäu­de­do­ku­men­ta­ti­on stär­ker in den Vor­der­grund tre­ten.

Im Bestand geht es häu­fig weni­ger um För­de­rung als um Markt­gän­gig­keit, Daten­ver­füg­bar­keit, Risi­ko­trans­pa­renz und die Vor­be­rei­tung auf Finan­zie­rung, Ver­kauf oder wei­te­re Inves­ti­tio­nen.

Eine pau­scha­le Ant­wort gibt es nicht. Weni­ger Pla­ket­te, mehr Immo­bi­li­en­stra­te­gie

Eine Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung macht ein Gebäu­de nicht auto­ma­tisch wirt­schaft­li­cher. Sie kann aber Qua­li­tä­ten mess­bar und für ande­re Markt­teil­neh­mer nach­voll­zieh­bar machen. Genau dar­in liegt ihr eigent­li­cher Wert.

Denn eine nach­hal­ti­ge Immo­bi­lie bringt wirt­schaft­lich wenig, wenn ihre Qua­li­tät bei einer Finan­zie­rung, Ver­mie­tung oder einem Ver­kauf nicht nach­ge­wie­sen wer­den kann.

Umge­kehrt ist ein Zer­ti­fi­kat wenig sinn­voll, wenn für das Gebäu­de weder ein wirt­schaft­li­cher noch ein stra­te­gi­scher Nut­zen erkenn­bar ist.

Die rich­ti­ge Fra­ge lau­tet des­halb nicht, ob heu­te jedes Gebäu­de DGNB, QNG oder eine ande­re Zer­ti­fi­zie­rung braucht. Die wich­ti­ge­re Fra­ge lau­tet:

Wann wer­den die durch eine Zer­ti­fi­zie­rung geschaf­fe­nen Nach­wei­se, Daten und Qua­li­tä­ten im Lebens­zy­klus der Immo­bi­lie tat­säch­lich gebraucht – und wel­chen Wert haben sie dann?

Texul­ting unter­stützt Pro­jekt­ent­wick­ler, Bestands­hal­ter, Woh­nungs­un­ter­neh­men und Bau­her­ren dabei, genau die­se Fra­ge früh­zei­tig zu beant­wor­ten. Wir prü­fen Zer­ti­fi­zie­rungs­op­tio­nen, För­der­mög­lich­kei­ten und vor­han­de­ne Nach­wei­se und zei­gen auf, wel­cher Auf­wand tat­säch­lich erfor­der­lich ist und wo ein kon­kre­ter Mehr­wert für das Pro­jekt ent­ste­hen kann.

Unse­re Leis­tun­gen: Prag­ma­tisch, tech­nisch fun­diert und pas­send zum Gebäu­de.

Damit Nach­hal­tig­keit nicht zum Selbst­zweck wird.