Energieausweise und GModG-Nachweise für Immobilien
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Texulting unterstützt bei der Einordnung, Erstellung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen und hilft Eigentümer, Bauherren, Projektentwickler, Unternehmen und Planungsbüros bei Energieausweisen sowie energetischen GModG-Nachweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude – von der Klärung des Anlasses über die Datenprüfung bis zur Ausstellung beziehungsweise Nachweisdokumentation.
Ob Sie einen Energieausweis, einen GModG-Nachweis oder beide Dokumente benötigen, hängt von Anlass, Gebäudeart, Nutzung, Standort und Vorhaben ab. Verkauf oder Vermietung stellen andere Anforderungen als Neubau, Sanierung, Erweiterung oder Nutzungsänderung.
Wir klären deshalb zuerst, welches Dokument benötigt wird, welche Ausweis- oder Nachweisart passt, welche Unterlagen vorliegen und wer ausstellungs- beziehungsweise nachweisberechtigt ist. So erhalten Sie einen klar abgegrenzten Leistungsumfang für Ihr Gebäude oder Projekt.
Das GModG gilt seit dem 29. Juli 2026
Das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, hat am 29. Juli 2026 das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Seitdem ist GModG die aktuelle Gesetzesbezeichnung.
Für ein konkretes Vorhaben ist die zum maßgeblichen Stichtag geltende Gesetzesfassung entscheidend. Bei genehmigungsbedürftigen Projekten kommt es grundsätzlich auf Bauantrag, Zustimmungsantrag oder Bauanzeige an; bei anderen Vorhaben kann der Beginn der Bauausführung maßgeblich sein. Wir prüfen diese Einordnung projektbezogen.
GModG-Timeline: wichtige Fristen für Gebäude und Projekte
Nicht jeder Stichtag betrifft jedes Gebäude. Maßgeblich sind unter anderem Gebäudeart, Nutzung, Eigentümer, Anlagengröße, Einbaudatum und Vorhaben. Die Timeline dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
29. Juli 2026
GModG in Kraft
Die ersten Regelungen des GModG gelten seit dem 29. Juli 2026. Für neue oder laufende Vorhaben muss anhand der Übergangsvorschriften geprüft werden, welche Gesetzesfassung anzuwenden ist.
1. Januar 2027
Neue Regelungsstufe und Energieausweise
Zum 1. Januar 2027 tritt eine weitere Stufe des Änderungsgesetzes in Kraft. Sie umfasst unter anderem überarbeitete Vorgaben für Berechnungen und Energieausweise. Bei Ausstellungen rund um den Jahreswechsel ist deshalb der Ausstellungszeitpunkt und die dann geltende Fassung zu prüfen.
30. September 2027
Prüfung bestimmter älterer Heizungen
Wassergeführte Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden und in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder selbstständigen Nutzungseinheiten betrieben werden, müssen grundsätzlich bis zum Ablauf des 30. September 2027 geprüft und optimiert werden. Gesetzliche Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.
1. Januar 2028
Nullemissionsstandard für bestimmte öffentliche Neubauten
Neue Nichtwohngebäude im Eigentum der öffentlichen Hand, die von Behörden genutzt werden, müssen ab diesem Stichtag grundsätzlich als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Ausnahmen und der konkrete Anwendungsbereich sind projektbezogen zu prüfen.
1. Januar 2029
Erste Stufe für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen
Für bestimmte nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Heizungen mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beginnt die gesetzliche Brennstoffstufe: Ab 2029 müssen grundsätzlich mindestens 10 Prozent der bereitgestellten Wärme aus den im Gesetz benannten klimafreundlicheren Brennstoffen erzeugt werden.
31. Dezember 2029
Gebäudeautomation in bestimmten Nichtwohngebäuden
Bestehende Nichtwohngebäude mit Heizungs‑, Klima- oder kombinierten Anlagen über 70 Kilowatt müssen grundsätzlich bis Ende 2029 mit der vorgeschriebenen Gebäudeautomation und einer automatischen Beleuchtungssteuerung ausgestattet sein. Technische Unmöglichkeit, wirtschaftliche Unzumutbarkeit und Sonderfälle sind zu prüfen.
1. Januar 2030
Nullemissionsgebäude und weitere Anforderungen
Ab 2030 gilt der Nullemissionsstandard grundsätzlich für alle Neubauten. Bei bestimmten bestehenden Nichtwohngebäuden darf der Jahres-Primärenergiebedarf ab diesem Stichtag grundsätzlich höchstens das 3,5‑Fache des Referenzgebäudes betragen. Bei den genannten neuen Öl- und Gasheizungen steigt der vorgeschriebene Anteil auf 15 Prozent.
1. Januar 2033
Zweite Renovierungsschwelle für Nichtwohngebäude
Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude verschärft sich die Anforderung: Der Jahres-Primärenergiebedarf darf grundsätzlich höchstens das 2,95-Fache des Referenzgebäudes betragen. Ob ein Gebäude betroffen oder ein Ausnahmetatbestand erfüllt ist, muss anhand der Gebäudedaten geprüft werden.
2035 und 2040
Weitere Stufen der Biotreppe
Für die genannten, nach dem 29. Juli 2026 neu eingebauten Öl- und Gasheizungen steigen die gesetzlichen Anteile grundsätzlich auf 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Für 2045 sieht das GModG eine vollständige Umstellung der in Verkehr gebrachten Brennstoffe auf Klimaneutralität durch eine gesonderte Folgeregelung vor; deren konkrete Ausgestaltung ist separat zu beobachten.
Welche Leistung benötigen Sie?
Energieausweis
Ein Energieausweis beschreibt die energetischen Eigenschaften eines bestehenden oder neu errichteten Gebäudes. Er wird insbesondere bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Neubau benötigt und enthält gesetzlich vorgegebene Energiekennwerte sowie Modernisierungsempfehlungen, soweit diese erforderlich sind.
Je nach Gebäude, Nutzung, Baualter, Anlass und verfügbarer Datengrundlage ist ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis auszustellen. Wir prüfen vorab, welche Ausweisart zulässig und sinnvoll ist.
GModG-Nachweis
Ein GModG-Nachweis dokumentiert, dass die für ein Bau- oder Änderungsvorhaben geltenden energetischen Anforderungen eingehalten werden. Es handelt sich nicht in jedem Projekt um dasselbe Dokument: Umfang und Berechnung richten sich nach Gebäude, Nutzung, Vorhaben, technischer Planung und den anzuwendenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben.
Je nach Projekt können unter anderem relevant sein:
- energetische Bilanzierung des Gebäudes
- Bewertung von Gebäudehülle und Wärmeschutz
- Anlagentechnik und vorgesehene Energieversorgung
- sommerlicher Wärmeschutz und gegebenenfalls Wärmebrücken
- Bauteilnachweise bei Änderungen im Bestand
- projekt- oder landesspezifische Nachweis- und Vorlagepflichten
Im Erstcheck klären wir für beide Leistungen, welche Berechnungen und Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, wer das Ergebnis erstellen oder unterzeichnen darf und welche Zuarbeiten aus Eigentümerschaft, Architektur, Fachplanung oder Bauherrschaft benötigt werden.
Wann ist ein Energieausweis oder GModG-Nachweis erforderlich?
Verkauf, Vermietung oder Verpachtung
Für bestehende Gebäude kann bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung ein gültiger Energieausweis erforderlich sein. Wir prüfen Anlass, Gebäudeart, vorhandene Ausweise und die zulässige Ausweisart und klären, welche Daten für die Ausstellung benötigt werden.
Neubau
Bei Neubauten sind energetische Nachweise und nach Fertigstellung regelmäßig auch ein Energieausweis relevant. Je früher Gebäudegeometrie, Hülle, Anlagentechnik und Energieversorgung abgestimmt werden, desto besser lassen sich Berechnung, Planung und spätere Ausstellung zusammenführen.
Sanierung und Bauteiländerung
Bei Sanierungen prüfen wir, ob Anforderungen an einzelne Bauteile oder an das gesamte Gebäude nachzuweisen sind. Maßgeblich sind Umfang und Art des Eingriffs sowie die geltenden technischen und rechtlichen Vorgaben.
Erweiterung und Umbau
Bei Erweiterungen, Anbauten und Umbauten muss geklärt werden, welche Gebäudeteile und Berechnungsansätze einzubeziehen sind. Wir strukturieren den Nachweis passend zum geplanten Vorhaben.
Nutzungsänderung und technische Änderung
Ändern sich Nutzung oder Anlagentechnik, können neue energetische Anforderungen oder Dokumentationspflichten entstehen. Wir prüfen den konkreten Anlass und grenzen den erforderlichen Leistungsumfang ab.
Prüfung vorhandener Nachweise
Wenn bereits Berechnungen oder Nachweise vorliegen, prüfen wir Datenstand, Plausibilität, Projektbezug und erkennbare Lücken. Eine fachliche Prüfung ersetzt keine behördliche oder prüfstellenbezogene Entscheidung.
Ablauf oder Aktualisierung eines Energieausweises
Ist ein Energieausweis abgelaufen oder haben sich Gebäudehülle beziehungsweise Anlagentechnik wesentlich verändert, prüfen wir, ob ein neuer Ausweis benötigt wird und welche aktuellen Gebäudedaten zugrunde zu legen sind.
Energieausweis, GModG-Nachweis und Gebäudeanalyse — die Unterschiede
Energieausweis
Ziel
Der Energieausweis informiert über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und ermöglicht einen überschlägigen Vergleich. Er kann unter anderem bei Verkauf, Vermietung, Neubau oder bestimmten gesetzlichen Anlässen erforderlich sein. Je nach Gebäude und Anlass kommt ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis infrage.
Typischer Nutzen
Transparenz für Marktkommunikation, Portfoliomanagement und gesetzliche Pflichten.
GModG-Nachweis
Ziel
Der energetische Nachweis bezieht sich auf ein konkretes Bau‑, Sanierungs- oder Änderungsvorhaben. Er dokumentiert die Einhaltung der dafür geltenden Anforderungen und unterstützt Planung und erforderliche Nachweisführung.
Typischer Nutzen
Planungs- und Rechtssicherheit bei Neubau, Sanierung, Umbau und technischen Änderungen.
Energie- und CO2-Bewertung
Ziel
Eine Energie- und CO2-Bewertung geht über den formalen Nachweis hinaus. Sie analysiert tatsächliche Verbräuche, Emissionen, Datenqualität und Maßnahmenpotenziale und kann als Grundlage für Sanierung, ESG oder Portfolioentscheidungen dienen.
Typischer Nutzen
Priorisierte Maßnahmen, Sanierungsstrategie und Entscheidungsgrundlage für Budget, Förderung und ESG.
Unsere Leistungen für Energieausweise und energetische Nachweise
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Gebäude, Nutzung, Anlass, Vorhaben, Planungsstand und Datenlage. Wir klären vorab, welche Ausweis- oder Nachweisleistung Texulting übernimmt und welche Ausstellungs- oder Nachweisberechtigung für das konkrete Gebäude und Bundesland erforderlich ist.
Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
Wir klären Anlass, Gebäudeart, vorhandenen Ausweis und Datengrundlage. Anschließend bestimmen wir, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis zulässig ist, welche Angaben fehlen und wie die Ausstellung für das konkrete Gebäude erfolgen kann.
Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Beim Bedarfsausweis werden Gebäudehülle und Anlagentechnik auf Grundlage der Gebäudedaten energetisch bewertet. Beim Verbrauchsausweis bilden dokumentierte Verbrauchsdaten die wesentliche Grundlage. Welche Ausweisart anwendbar ist, wird vor der Beauftragung geprüft.
Erstcheck und Strategie für den GModG-Nachweis
Wir klären Anlass, Projektart, Gebäude, Standort, Planungsstand und benötigtes Ergebnis. Sie erhalten eine erste Einordnung des Nachweisumfangs, der erforderlichen Unterlagen und der nächsten Schritte.
Energetische Berechnung und Nachweisdokumentation
Je nach Projekt erstellen oder koordinieren wir die erforderlichen energetischen Berechnungen und führen die Ergebnisse in einer nachvollziehbaren Dokumentation zusammen. Berechnungsverfahren und Nachweisumfang werden projektspezifisch festgelegt.
Unterlagen- und Datenprüfung
Wir prüfen, ob Pläne, Bauteilaufbauten, Flächen, Nutzungen, Anlagendaten und weitere Projektinformationen für die Berechnung ausreichen. Fehlende oder widersprüchliche Angaben werden früh transparent gemacht.
Prüfung und Zweitmeinung
Bei vorhandenen Nachweisen unterstützen wir mit einer fachlichen Plausibilitätsprüfung. Wir zeigen Annahmen, erkennbare Datenlücken und Punkte auf, die mit Planung, Aussteller, Nachweisberechtigten oder zuständiger Stelle geklärt werden sollten.
Schnittstellen zu Planung, Förderung und Zertifizierung
Wenn das Projekt zusätzlich Anforderungen aus Förderung, QNG oder DGNB erfüllen soll, stimmen wir die Schnittstellen früh ab. Diese Leistungen werden separat abgegrenzt und ersetzen nicht automatisch den energetischen GModG-Nachweis.
Individueller Sanierungsfahrplan
Wir erstellen im Rahmen von geplanten Sanierungen vorab einen förderfähigen individuellen Sanierungsfahrplan im Sinne des BEG.
Was kosten Energieausweis und GModG-Nachweis?
Beim Energieausweis richten sich die Kosten insbesondere nach Gebäudeart, Größe, Ausweisart und Datenlage. Beim GModG-Nachweis kommen Projektphase, Planungsstand, Berechnungsverfahren, Nachweisumfang und erforderliche Fachabstimmungen hinzu. Ein belastbarer Preis ist deshalb erst nach einer kurzen Einordnung möglich.
Für ein belastbares Angebot benötigen wir mindestens eine kurze Projektbeschreibung und die wesentlichen Planungsunterlagen. Nach dem Erstcheck erhalten Sie einen abgegrenzten Leistungsumfang mit benötigten Zuarbeiten und Honorar.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für einen Energieausweis
- Gebäudeart, Nutzung, Baujahr, Adresse und Anlass der Ausstellung
- vorhandener Energieausweis und Angaben zu wesentlichen Änderungen am Gebäude
- Grundrisse, Flächen, Bauteilaufbauten und Angaben zur Anlagentechnik für einen Bedarfsausweis
- vollständige und plausibilisierbare Verbrauchs- und Leerstandsdaten für einen Verbrauchsausweis
Für einen GModG-Nachweis
- Gebäudeart, Nutzung, Standort und Projektphase
- Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Flächenangaben
- Bauteilaufbauten und Informationen zur Gebäudehülle
- Angaben zu Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Energieversorgung
- vorhandene Energiekonzepte, Berechnungen oder frühere Nachweise
- Beschreibung des geplanten Eingriffs und bekannte Anforderungen der zuständigen Stelle
- gewünschter Termin und aktueller Stand des Genehmigungs- oder Planungsprozesses
Wenn Unterlagen fehlen, kann der Erstcheck trotzdem beginnen. Wir kennzeichnen getrennt nach Energieausweis oder GModG-Nachweis, welche Angaben zwingend benötigt werden und welche später nachgereicht werden können.
Unser Ansatz: nachvollziehbar und gebäudebezogen
Ein Energieausweis oder energetischer Nachweis ist nur so belastbar wie die zugrunde liegenden Verbrauchs‑, Gebäude- und Planungsdaten. Deshalb machen wir Datenquellen, Annahmen, offene Punkte und Verantwortlichkeiten transparent.
Unser Ziel ist eine schlanke Dokumentation, die zum tatsächlichen Vorhaben passt. Zusätzliche Analysen oder Beratungsbausteine empfehlen wir nur, wenn sie für Nachweis, Planung oder Projektentscheidung einen konkreten Nutzen haben.
Phase 01
Ziel und Anlass klären
Wir erfassen Gebäude, Nutzung, Standort, Anlass, Vorhaben, Fristen und benötigtes Ergebnis und ordnen die passende Ausweis- oder Nachweisart zu.
Phase 02
Unterlagen und Gebäude prüfen
Wir sichten je nach Leistung Pläne, Bauteile, Flächen, Nutzungen, Anlagentechnik, Verbrauchsdaten und vorhandene Berechnungen und benennen Lücken.
Phase 03
Ausweis oder Nachweis erarbeiten
Wir führen die vereinbarte Bewertung beziehungsweise Berechnung durch oder koordinieren sie und dokumentieren Grundlagen, Annahmen und Ergebnisse.
Phase 04
Ergebnis übergeben und offene Punkte klären
Sie erhalten den vereinbarten Energieausweis beziehungsweise die Nachweisdokumentation sowie Hinweise zu notwendigen Abstimmungen oder weiteren Projektentscheidungen.
Wann weitere Immobilienleistungen sinnvoll sind
Energieausweis und GModG-Nachweis erfüllen gesetzlich definierte Informations- beziehungsweise Nachweiszwecke. Für eine vertiefte Analyse von Energieverbrauch, CO2-Emissionen, Sanierungspotenzialen oder Portfoliostrategie ist eine weitergehende Energie- und CO2-Bewertung erforderlich.
Bei QNG‑, DGNB- oder Förderprojekten prüfen wir zusätzlich, welche Schnittstellen und ergänzenden Nachweise bestehen. Die Leistungen werden getrennt beauftragt und klar aufeinander abgestimmt.
Wir helfen dabei, diese Themen nicht parallel und unkoordiniert zu bearbeiten, sondern sinnvoll zu verbinden. So entstehen Nachweise, die nicht nur für eine Zertifizierung relevant sind, sondern auch für Finanzierung, Vermarktung, Reporting und langfristige Immobilienstrategie genutzt werden können.
Besonders wichtig ist das bei Projekten, bei denen Förderfähigkeit, Nachhaltigkeitsqualität, Bankenanforderungen und regulatorische Nachweise gleichzeitig eine Rolle spielen. Eine klare Struktur verhindert Doppelarbeit und schafft belastbare Grundlagen für Entscheidungen.
Energieausweise und energetische Nachweise in Sachsen und deutschlandweit
Texulting begleitet Projekte in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und deutschlandweit. Unterlagenprüfung, Berechnung und Abstimmung können überwiegend digital erfolgen; Objekttermine werden abhängig von Gebäude, Datenlage und Leistungsumfang vereinbart.
Bei bautechnischen Nachweisen prüfen wir vor Beauftragung, welche landesrechtlichen Anforderungen am Projektstandort gelten und welche Nachweisberechtigung erforderlich ist.
FAQ — Häufige Fragen zu Energieausweis und GModG-Nachweis
Wann benötige ich einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist grundsätzlich bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Neubau erforderlich. Ob eine Pflicht oder Ausnahme vorliegt und welcher Ausweis benötigt wird, ist anhand des konkreten Gebäudes und Anlasses zu prüfen.
Benötige ich einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Das hängt unter anderem von Gebäudeart, Baualter, Anzahl der Nutzungseinheiten, Anlass und vorhandener Datengrundlage ab. Ein Verbrauchsausweis ist nicht in jedem Fall zulässig. Wir prüfen die Ausweisart vor der Beauftragung.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Energieausweise sind grundsätzlich zehn Jahre gültig. Nach wesentlichen Änderungen am Gebäude oder an der Anlagentechnik sollte geprüft werden, ob der vorhandene Ausweis den aktuellen Zustand noch angemessen abbildet oder ein neuer Ausweis erforderlich ist.
Warum reicht ein Energieausweis oft nicht aus?
Der Energieausweis zeigt Kennwerte, ersetzt aber keine vollständige Strategie. Für Investitionsentscheidungen, Sanierung, ESG oder regulatorische Risikobewertung ist häufig eine ergänzende Gebäudeanalyse sinnvoll.
Was ist ein GModG-Nachweis?
Der Nachweis dokumentiert für ein konkretes Bau‑, Sanierungs- oder Änderungsvorhaben, dass die anzuwendenden energetischen Anforderungen eingehalten werden. Umfang und Berechnungsverfahren hängen vom Projekt und den geltenden Vorgaben ab.
Hat das GModG das frühere GEG abgelöst?
Ja. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat am 29. Juli 2026 das frühere Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Ältere Planungsunterlagen können noch die frühere Abkürzung enthalten; für neue Texte und die fachliche Bearbeitung verwenden wir die aktuelle Bezeichnung GModG.
Wann wird ein energetischer Nachweis benötigt?
Das kann bei Neubau, Sanierung, Änderung von Bauteilen, Erweiterung, Umbau, Nutzungsänderung oder technischen Änderungen der Fall sein. Ob und welcher Nachweis erforderlich ist, muss anhand des konkreten Vorhabens und der zuständigen Anforderungen geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen Energieausweis und GModG-Nachweis?
Der Energieausweis informiert über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und ermöglicht einen überschlägigen Vergleich. Der GModG-Nachweis bezieht sich auf ein konkretes Vorhaben und dokumentiert die Einhaltung der dafür geltenden energetischen Anforderungen.
Unterstützt Texulting Wohn- und Nichtwohngebäude?
Ja! Der mögliche Leistungsumfang hängt von Gebäudeart, Nutzung, Nachweisart und Berechtigung der verantwortlichen Fachperson ab. Wir prüfen dies vor der Beauftragung und bestätigen, welche Leistung Texulting für das konkrete Projekt übernehmen kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Typisch sind Pläne, Flächen, Bauteilaufbauten, Nutzungsangaben, Informationen zur Anlagentechnik und Energieversorgung, vorhandene Berechnungen sowie eine Beschreibung des geplanten Vorhabens. Die genaue Unterlagenliste wird projektbezogen erstellt.
Kann die Bearbeitung beginnen, wenn Unterlagen fehlen?
Ja. Im Erstcheck klären wir, welche Angaben bereits belastbar sind, welche nachgereicht werden können und welche Daten für die Berechnung zwingend benötigt werden. Fehlende Angaben werden nicht unbemerkt durch pauschale Annahmen ersetzt.
Wer darf einen Energieausweis oder energetischen Nachweis ausstellen?
Für Energieausweise gelten gesetzliche Qualifikationsanforderungen; die Berechtigung kann auf bestimmte Gebäudearten beschränkt sein. Für bautechnische Nachweise können zusätzlich landesrechtliche Regelungen gelten. Texulting hat ausstellungsberechtigte Personen direkt im Team. Texulting bestätigt deshalb vor Auftrag, wer die Leistung erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet.
Was kostet die Erstellung oder Prüfung?
Die Kosten richten sich nach Gebäude, Fläche, Nutzung, Ausweis- beziehungsweise Nachweisart, Berechnungsverfahren, Datenlage und erforderlichen Abstimmungen. Nach Sichtung der wesentlichen Angaben erhalten Sie einen abgegrenzten Leistungsumfang und ein projektbezogenes Angebot.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit hängt von Ausweis- beziehungsweise Nachweisart, Gebäude- oder Projektgröße, Datenqualität, offenen Planungsentscheidungen und erforderlichen Rückfragen ab. Nach dem Erstcheck können wir einen realistischen Termin nennen.
Kann der Nachweis mit QNG oder DGNB kombiniert werden?
Ja, wenn das Projekt zusätzliche Anforderungen aus QNG, DGNB oder Förderung erfüllen soll. Diese Systeme benötigen jedoch eigene Kriterien und Nachweise. Wir klären die Schnittstellen und vermeiden, dass gleichartige Daten unkoordiniert mehrfach erhoben werden.
Sie möchten Energieausweis, GModG-Anforderung oder Sanierungsbedarf einordnen lassen?
Beschreiben Sie uns kurz Gebäudeart, Nutzung, Standort, Anlass beziehungsweise Projektphase und vorhandene Unterlagen. Wir prüfen, ob Sie einen Energieausweis, einen GModG-Nachweis oder beide Leistungen benötigen und welche nächsten Schritte erforderlich sind.
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