Energieausweise und GModG-Nachweise für Immobilien

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Texulting unterstützt bei der Einordnung, Erstellung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen und hilft Eigentümer, Bauherren, Projektentwickler, Unternehmen und Planungsbüros bei Energieausweisen sowie energetischen GModG-Nachweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude – von der Klärung des Anlasses über die Datenprüfung bis zur Ausstellung beziehungsweise Nachweisdokumentation.

Ob Sie einen Ener­gie­aus­weis, einen GModG-Nach­weis oder bei­de Doku­men­te benö­ti­gen, hängt von Anlass, Gebäu­de­art, Nut­zung, Stand­ort und Vor­ha­ben ab. Ver­kauf oder Ver­mie­tung stel­len ande­re Anfor­de­run­gen als Neu­bau, Sanie­rung, Erwei­te­rung oder Nut­zungs­än­de­rung.

Wir klä­ren des­halb zuerst, wel­ches Doku­ment benö­tigt wird, wel­che Aus­weis- oder Nach­weis­art passt, wel­che Unter­la­gen vor­lie­gen und wer aus­stel­lungs- bezie­hungs­wei­se nach­weis­be­rech­tigt ist. So erhal­ten Sie einen klar abge­grenz­ten Leis­tungs­um­fang für Ihr Gebäu­de oder Pro­jekt.

Das GModG gilt seit dem 29. Juli 2026

Das Gebäu­de­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz, kurz GModG, hat am 29. Juli 2026 das frü­he­re Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) abge­löst. Seit­dem ist GModG die aktu­el­le Geset­zes­be­zeich­nung.

Für ein kon­kre­tes Vor­ha­ben ist die zum maß­geb­li­chen Stich­tag gel­ten­de Geset­zes­fas­sung ent­schei­dend. Bei geneh­mi­gungs­be­dürf­ti­gen Pro­jek­ten kommt es grund­sätz­lich auf Bau­an­trag, Zustim­mungs­an­trag oder Bau­an­zei­ge an; bei ande­ren Vor­ha­ben kann der Beginn der Bau­aus­füh­rung maß­geb­lich sein. Wir prü­fen die­se Ein­ord­nung pro­jekt­be­zo­gen.

GModG-Timeline: wichtige Fristen für Gebäude und Projekte

Nicht jeder Stich­tag betrifft jedes Gebäu­de. Maß­geb­lich sind unter ande­rem Gebäu­de­art, Nut­zung, Eigen­tü­mer, Anla­gen­grö­ße, Ein­bau­da­tum und Vor­ha­ben. Die Time­line dient der ers­ten Ori­en­tie­rung und ersetzt kei­ne Prü­fung des Ein­zel­falls.

29. Juli 2026
GModG in Kraft

Die ers­ten Rege­lun­gen des GModG gel­ten seit dem 29. Juli 2026. Für neue oder lau­fen­de Vor­ha­ben muss anhand der Über­gangs­vor­schrif­ten geprüft wer­den, wel­che Geset­zes­fas­sung anzu­wen­den ist.

1. Januar 2027
Neue Regelungsstufe und Energieausweise

Zum 1. Janu­ar 2027 tritt eine wei­te­re Stu­fe des Ände­rungs­ge­set­zes in Kraft. Sie umfasst unter ande­rem über­ar­bei­te­te Vor­ga­ben für Berech­nun­gen und Ener­gie­aus­wei­se. Bei Aus­stel­lun­gen rund um den Jah­res­wech­sel ist des­halb der Aus­stel­lungs­zeit­punkt und die dann gel­ten­de Fas­sung zu prü­fen.

30. September 2027 
Prüfung bestimmter älterer Heizungen

Was­ser­ge­führ­te Hei­zungs­an­la­gen, die vor dem 1. Okto­ber 2009 ein­ge­baut wur­den und in Gebäu­den mit min­des­tens sechs Woh­nun­gen oder selbst­stän­di­gen Nut­zungs­ein­hei­ten betrie­ben wer­den, müs­sen grund­sätz­lich bis zum Ablauf des 30. Sep­tem­ber 2027 geprüft und opti­miert wer­den. Gesetz­li­che Aus­nah­men sind geson­dert zu prü­fen.

1. Januar 2028
Nullemissionsstandard für bestimmte öffentliche Neubauten

Neue Nicht­wohn­ge­bäu­de im Eigen­tum der öffent­li­chen Hand, die von Behör­den genutzt wer­den, müs­sen ab die­sem Stich­tag grund­sätz­lich als Null­emis­si­ons­ge­bäu­de errich­tet wer­den. Aus­nah­men und der kon­kre­te Anwen­dungs­be­reich sind pro­jekt­be­zo­gen zu prü­fen.

1. Januar 2029
Erste Stufe für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen

Für bestimm­te nach dem 29. Juli 2026 neu ein­ge­bau­te Hei­zun­gen mit Gas, Heiz­öl oder Flüs­sig­gas beginnt die gesetz­li­che Brenn­stoff­stu­fe: Ab 2029 müs­sen grund­sätz­lich min­des­tens 10 Pro­zent der bereit­ge­stell­ten Wär­me aus den im Gesetz benann­ten kli­ma­freund­li­che­ren Brenn­stof­fen erzeugt wer­den.

31. Dezember 2029 
Gebäudeautomation in bestimmten Nichtwohngebäuden

Bestehen­de Nicht­wohn­ge­bäu­de mit Heizungs‑, Kli­ma- oder kom­bi­nier­ten Anla­gen über 70 Kilo­watt müs­sen grund­sätz­lich bis Ende 2029 mit der vor­ge­schrie­be­nen Gebäu­de­au­to­ma­ti­on und einer auto­ma­ti­schen Beleuch­tungs­steue­rung aus­ge­stat­tet sein. Tech­ni­sche Unmög­lich­keit, wirt­schaft­li­che Unzu­mut­bar­keit und Son­der­fäl­le sind zu prü­fen.

1. Januar 2030 
Nullemissionsgebäude und weitere Anforderungen

Ab 2030 gilt der Null­emis­si­ons­stan­dard grund­sätz­lich für alle Neu­bau­ten. Bei bestimm­ten bestehen­den Nicht­wohn­ge­bäu­den darf der Jah­res-Pri­mär­ener­gie­be­darf ab die­sem Stich­tag grund­sätz­lich höchs­tens das 3,5‑Fache des Refe­renz­ge­bäu­des betra­gen. Bei den genann­ten neu­en Öl- und Gas­hei­zun­gen steigt der vor­ge­schrie­be­ne Anteil auf 15 Pro­zent.

1. Januar 2033 
Zweite Renovierungsschwelle für Nichtwohngebäude

Für bestimm­te bestehen­de Nicht­wohn­ge­bäu­de ver­schärft sich die Anfor­de­rung: Der Jah­res-Pri­mär­ener­gie­be­darf darf grund­sätz­lich höchs­tens das 2,95-Fache des Refe­renz­ge­bäu­des betra­gen. Ob ein Gebäu­de betrof­fen oder ein Aus­nah­me­tat­be­stand erfüllt ist, muss anhand der Gebäu­de­da­ten geprüft wer­den.

2035 und 2040
Weitere Stufen der Biotreppe

Für die genann­ten, nach dem 29. Juli 2026 neu ein­ge­bau­ten Öl- und Gas­hei­zun­gen stei­gen die gesetz­li­chen Antei­le grund­sätz­lich auf 30 Pro­zent ab 2035 und 60 Pro­zent ab 2040. Für 2045 sieht das GModG eine voll­stän­di­ge Umstel­lung der in Ver­kehr gebrach­ten Brenn­stof­fe auf Kli­ma­neu­tra­li­tät durch eine geson­der­te Fol­ge­re­ge­lung vor; deren kon­kre­te Aus­ge­stal­tung ist sepa­rat zu beob­ach­ten.

Welche Leistung benötigen Sie?

Energieausweis

Ein Ener­gie­aus­weis beschreibt die ener­ge­ti­schen Eigen­schaf­ten eines bestehen­den oder neu errich­te­ten Gebäu­des. Er wird ins­be­son­de­re bei Ver­kauf, Ver­mie­tung, Ver­pach­tung oder Neu­bau benö­tigt und ent­hält gesetz­lich vor­ge­ge­be­ne Ener­gie­kenn­wer­te sowie Moder­ni­sie­rungs­emp­feh­lun­gen, soweit die­se erfor­der­lich sind.

Je nach Gebäu­de, Nut­zung, Bau­al­ter, Anlass und ver­füg­ba­rer Daten­grund­la­ge ist ein Bedarfs­aus­weis oder ein Ver­brauchs­aus­weis aus­zu­stel­len. Wir prü­fen vor­ab, wel­che Aus­weis­art zuläs­sig und sinn­voll ist.

GModG-Nachweis

Ein GModG-Nach­weis doku­men­tiert, dass die für ein Bau- oder Ände­rungs­vor­ha­ben gel­ten­den ener­ge­ti­schen Anfor­de­run­gen ein­ge­hal­ten wer­den. Es han­delt sich nicht in jedem Pro­jekt um das­sel­be Doku­ment: Umfang und Berech­nung rich­ten sich nach Gebäu­de, Nut­zung, Vor­ha­ben, tech­ni­scher Pla­nung und den anzu­wen­den­den öffent­lich-recht­li­chen Vor­ga­ben.

Je nach Pro­jekt kön­nen unter ande­rem rele­vant sein:

  1. ener­ge­ti­sche Bilan­zie­rung des Gebäu­des
  2. Bewer­tung von Gebäu­de­hül­le und Wär­me­schutz
  3. Anlagen­tech­nik und vor­ge­se­he­ne Ener­gie­ver­sor­gung
  4. som­mer­li­cher Wär­me­schutz und gege­be­nen­falls Wär­me­brü­cken
  5. Bau­teil­nach­wei­se bei Ände­run­gen im Bestand
  6. pro­jekt- oder lan­des­spe­zi­fi­sche Nach­weis- und Vor­la­ge­pflich­ten

Im Erst­check klä­ren wir für bei­de Leis­tun­gen, wel­che Berech­nun­gen und Unter­la­gen tat­säch­lich erfor­der­lich sind, wer das Ergeb­nis erstel­len oder unter­zeich­nen darf und wel­che Zuar­bei­ten aus Eigen­tü­mer­schaft, Archi­tek­tur, Fach­pla­nung oder Bau­herr­schaft benö­tigt wer­den.

Wann ist ein Energieausweis oder GModG-Nachweis erforderlich?

Verkauf, Vermietung oder Verpachtung

Für bestehen­de Gebäu­de kann bei Ver­kauf, Neu­ver­mie­tung oder Ver­pach­tung ein gül­ti­ger Ener­gie­aus­weis erfor­der­lich sein. Wir prü­fen Anlass, Gebäu­de­art, vor­han­de­ne Aus­wei­se und die zuläs­si­ge Aus­weis­art und klä­ren, wel­che Daten für die Aus­stel­lung benö­tigt wer­den.

Neubau

Bei Neu­bau­ten sind ener­ge­ti­sche Nach­wei­se und nach Fer­tig­stel­lung regel­mä­ßig auch ein Ener­gie­aus­weis rele­vant. Je frü­her Gebäu­de­geo­me­trie, Hül­le, Anlagen­tech­nik und Ener­gie­ver­sor­gung abge­stimmt wer­den, des­to bes­ser las­sen sich Berech­nung, Pla­nung und spä­te­re Aus­stel­lung zusam­men­füh­ren.

Sanierung und Bauteiländerung

Bei Sanie­run­gen prü­fen wir, ob Anfor­de­run­gen an ein­zel­ne Bau­tei­le oder an das gesam­te Gebäu­de nach­zu­wei­sen sind. Maß­geb­lich sind Umfang und Art des Ein­griffs sowie die gel­ten­den tech­ni­schen und recht­li­chen Vor­ga­ben.

Erweiterung und Umbau

Bei Erwei­te­run­gen, Anbau­ten und Umbau­ten muss geklärt wer­den, wel­che Gebäu­de­tei­le und Berech­nungs­an­sät­ze ein­zu­be­zie­hen sind. Wir struk­tu­rie­ren den Nach­weis pas­send zum geplan­ten Vor­ha­ben.

Nutzungsänderung und technische Änderung

Ändern sich Nut­zung oder Anlagen­tech­nik, kön­nen neue ener­ge­ti­sche Anfor­de­run­gen oder Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten ent­ste­hen. Wir prü­fen den kon­kre­ten Anlass und gren­zen den erfor­der­li­chen Leis­tungs­um­fang ab.

Prüfung vorhandener Nachweise

Wenn bereits Berech­nun­gen oder Nach­wei­se vor­lie­gen, prü­fen wir Daten­stand, Plau­si­bi­li­tät, Pro­jekt­be­zug und erkenn­ba­re Lücken. Eine fach­li­che Prü­fung ersetzt kei­ne behörd­li­che oder prüf­stel­len­be­zo­ge­ne Ent­schei­dung.

Ablauf oder Aktualisierung eines Energieausweises

Ist ein Ener­gie­aus­weis abge­lau­fen oder haben sich Gebäu­de­hül­le bezie­hungs­wei­se Anlagen­tech­nik wesent­lich ver­än­dert, prü­fen wir, ob ein neu­er Aus­weis benö­tigt wird und wel­che aktu­el­len Gebäu­de­da­ten zugrun­de zu legen sind.

 

Energieausweis, GModG-Nachweis und Gebäudeanalyse — die Unterschiede

Energieausweis

Ziel
Der Ener­gie­aus­weis infor­miert über die ener­ge­ti­schen Eigen­schaf­ten eines Gebäu­des und ermög­licht einen über­schlä­gi­gen Ver­gleich. Er kann unter ande­rem bei Ver­kauf, Ver­mie­tung, Neu­bau oder bestimm­ten gesetz­li­chen Anläs­sen erfor­der­lich sein. Je nach Gebäu­de und Anlass kommt ein Bedarfs- oder Ver­brauchs­aus­weis infra­ge.

Typi­scher Nut­zen
Trans­pa­renz für Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on, Port­fo­lio­ma­nage­ment und gesetz­li­che Pflich­ten.

GModG-Nachweis

Ziel
Der ener­ge­ti­sche Nach­weis bezieht sich auf ein kon­kre­tes Bau‑, Sanie­rungs- oder Ände­rungs­vor­ha­ben. Er doku­men­tiert die Ein­hal­tung der dafür gel­ten­den Anfor­de­run­gen und unter­stützt Pla­nung und erfor­der­li­che Nach­weis­füh­rung.

Typi­scher Nut­zen
Pla­nungs- und Rechts­si­cher­heit bei Neu­bau, Sanie­rung, Umbau und tech­ni­schen Ände­run­gen.

Energie- und CO2-Bewertung

Ziel
Eine Ener­gie- und CO2-Bewer­tung geht über den for­ma­len Nach­weis hin­aus. Sie ana­ly­siert tat­säch­li­che Ver­bräu­che, Emis­sio­nen, Daten­qua­li­tät und Maß­nah­men­po­ten­zia­le und kann als Grund­la­ge für Sanie­rung, ESG oder Port­fo­li­oent­schei­dun­gen die­nen.

Typi­scher Nut­zen
Prio­ri­sier­te Maß­nah­men, Sanie­rungs­stra­te­gie und Ent­schei­dungs­grund­la­ge für Bud­get, För­de­rung und ESG.

Mehr zu Ener­gie- und CO2-Bewer­tung

Unsere Referenzen

Unsere Leistungen für Energieausweise und energetische Nachweise

Der kon­kre­te Leis­tungs­um­fang rich­tet sich nach Gebäu­de, Nut­zung, Anlass, Vor­ha­ben, Pla­nungs­stand und Daten­la­ge. Wir klä­ren vor­ab, wel­che Aus­weis- oder Nach­weis­leis­tung Texul­ting über­nimmt und wel­che Aus­stel­lungs- oder Nach­weis­be­rech­ti­gung für das kon­kre­te Gebäu­de und Bun­des­land erfor­der­lich ist.

Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Wir klä­ren Anlass, Gebäu­de­art, vor­han­de­nen Aus­weis und Daten­grund­la­ge. Anschlie­ßend bestim­men wir, ob ein Bedarfs- oder Ver­brauchs­aus­weis zuläs­sig ist, wel­che Anga­ben feh­len und wie die Aus­stel­lung für das kon­kre­te Gebäu­de erfol­gen kann.

Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Beim Bedarfs­aus­weis wer­den Gebäu­de­hül­le und Anlagen­tech­nik auf Grund­la­ge der Gebäu­de­da­ten ener­ge­tisch bewer­tet. Beim Ver­brauchs­aus­weis bil­den doku­men­tier­te Ver­brauchs­da­ten die wesent­li­che Grund­la­ge. Wel­che Aus­weis­art anwend­bar ist, wird vor der Beauf­tra­gung geprüft.

Erstcheck und Strategie für den GModG-Nachweis

Wir klä­ren Anlass, Pro­jekt­art, Gebäu­de, Stand­ort, Pla­nungs­stand und benö­tig­tes Ergeb­nis. Sie erhal­ten eine ers­te Ein­ord­nung des Nach­weis­um­fangs, der erfor­der­li­chen Unter­la­gen und der nächs­ten Schrit­te.

Energetische Berechnung und Nachweisdokumentation

Je nach Pro­jekt erstel­len oder koor­di­nie­ren wir die erfor­der­li­chen ener­ge­ti­schen Berech­nun­gen und füh­ren die Ergeb­nis­se in einer nach­voll­zieh­ba­ren Doku­men­ta­ti­on zusam­men. Berech­nungs­ver­fah­ren und Nach­weis­um­fang wer­den pro­jekt­spe­zi­fisch fest­ge­legt.

Unterlagen- und Datenprüfung

Wir prü­fen, ob Plä­ne, Bau­teilauf­bau­ten, Flä­chen, Nut­zun­gen, Anla­gen­da­ten und wei­te­re Pro­jekt­in­for­ma­tio­nen für die Berech­nung aus­rei­chen. Feh­len­de oder wider­sprüch­li­che Anga­ben wer­den früh trans­pa­rent gemacht.

Prüfung und Zweitmeinung

Bei vor­han­de­nen Nach­wei­sen unter­stüt­zen wir mit einer fach­li­chen Plau­si­bi­li­täts­prü­fung. Wir zei­gen Annah­men, erkenn­ba­re Daten­lü­cken und Punk­te auf, die mit Pla­nung, Aus­stel­ler, Nach­weis­be­rech­tig­ten oder zustän­di­ger Stel­le geklärt wer­den soll­ten.

Schnittstellen zu Planung, Förderung und Zertifizierung

Wenn das Pro­jekt zusätz­lich Anfor­de­run­gen aus För­de­rung, QNG oder DGNB erfül­len soll, stim­men wir die Schnitt­stel­len früh ab. Die­se Leis­tun­gen wer­den sepa­rat abge­grenzt und erset­zen nicht auto­ma­tisch den ener­ge­ti­schen GModG-Nach­weis.

Individueller Sanierungsfahrplan

Wir erstel­len im Rah­men von geplan­ten Sanie­run­gen vor­ab einen för­der­fä­hi­gen indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan im Sin­ne des BEG. 

Was kosten Energieausweis und GModG-Nachweis?

Beim Ener­gie­aus­weis rich­ten sich die Kos­ten ins­be­son­de­re nach Gebäu­de­art, Grö­ße, Aus­weis­art und Daten­la­ge. Beim GModG-Nach­weis kom­men Pro­jekt­pha­se, Pla­nungs­stand, Berech­nungs­ver­fah­ren, Nach­weis­um­fang und erfor­der­li­che Fach­ab­stim­mun­gen hin­zu. Ein belast­ba­rer Preis ist des­halb erst nach einer kur­zen Ein­ord­nung mög­lich.

Für ein belast­ba­res Ange­bot benö­ti­gen wir min­des­tens eine kur­ze Pro­jekt­be­schrei­bung und die wesent­li­chen Pla­nungs­un­ter­la­gen. Nach dem Erst­check erhal­ten Sie einen abge­grenz­ten Leis­tungs­um­fang mit benö­tig­ten Zuar­bei­ten und Hono­rar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für einen Energieausweis

  1. Gebäu­de­art, Nut­zung, Bau­jahr, Adres­se und Anlass der Aus­stel­lung
  2. vor­han­de­ner Ener­gie­aus­weis und Anga­ben zu wesent­li­chen Ände­run­gen am Gebäu­de
  3. Grund­ris­se, Flä­chen, Bau­teilauf­bau­ten und Anga­ben zur Anlagen­tech­nik für einen Bedarfs­aus­weis
  4. voll­stän­di­ge und plau­si­bi­li­sier­ba­re Ver­brauchs- und Leer­stands­da­ten für einen Ver­brauchs­aus­weis

Für einen GModG-Nachweis

  1. Gebäu­de­art, Nut­zung, Stand­ort und Pro­jekt­pha­se
  2. Grund­ris­se, Schnit­te, Ansich­ten und Flä­chen­an­ga­ben
  3. Bau­teilauf­bau­ten und Infor­ma­tio­nen zur Gebäu­de­hül­le
  4. Anga­ben zu Hei­zung, Warm­was­ser, Lüf­tung, Küh­lung und Ener­gie­ver­sor­gung
  5. vor­han­de­ne Ener­gie­kon­zep­te, Berech­nun­gen oder frü­he­re Nach­wei­se
  6. Beschrei­bung des geplan­ten Ein­griffs und bekann­te Anfor­de­run­gen der zustän­di­gen Stel­le
  7. gewünsch­ter Ter­min und aktu­el­ler Stand des Geneh­mi­gungs- oder Pla­nungs­pro­zes­ses

Wenn Unter­la­gen feh­len, kann der Erst­check trotz­dem begin­nen. Wir kenn­zeich­nen getrennt nach Ener­gie­aus­weis oder GModG-Nach­weis, wel­che Anga­ben zwin­gend benö­tigt wer­den und wel­che spä­ter nach­ge­reicht wer­den kön­nen.

Unser Ansatz: nachvollziehbar und gebäudebezogen

Ein Ener­gie­aus­weis oder ener­ge­ti­scher Nach­weis ist nur so belast­bar wie die zugrun­de lie­gen­den Verbrauchs‑, Gebäu­de- und Pla­nungs­da­ten. Des­halb machen wir Daten­quel­len, Annah­men, offe­ne Punk­te und Ver­ant­wort­lich­kei­ten trans­pa­rent.

Unser Ziel ist eine schlan­ke Doku­men­ta­ti­on, die zum tat­säch­li­chen Vor­ha­ben passt. Zusätz­li­che Ana­ly­sen oder Bera­tungs­bau­stei­ne emp­feh­len wir nur, wenn sie für Nach­weis, Pla­nung oder Pro­jekt­ent­schei­dung einen kon­kre­ten Nut­zen haben.

Phase 01

Ziel und Anlass klären

Wir erfas­sen Gebäu­de, Nut­zung, Stand­ort, Anlass, Vor­ha­ben, Fris­ten und benö­tig­tes Ergeb­nis und ord­nen die pas­sen­de Aus­weis- oder Nach­weis­art zu.

Phase 02

Unterlagen und Gebäude prüfen

Wir sich­ten je nach Leis­tung Plä­ne, Bau­tei­le, Flä­chen, Nut­zun­gen, Anlagen­tech­nik, Ver­brauchs­da­ten und vor­han­de­ne Berech­nun­gen und benen­nen Lücken.

Phase 03

Ausweis oder Nachweis erarbeiten

Wir füh­ren die ver­ein­bar­te Bewer­tung bezie­hungs­wei­se Berech­nung durch oder koor­di­nie­ren sie und doku­men­tie­ren Grund­la­gen, Annah­men und Ergeb­nis­se.

Phase 04

Ergebnis übergeben und offene Punkte klären

Sie erhal­ten den ver­ein­bar­ten Ener­gie­aus­weis bezie­hungs­wei­se die Nach­weis­do­ku­men­ta­ti­on sowie Hin­wei­se zu not­wen­di­gen Abstim­mun­gen oder wei­te­ren Pro­jekt­ent­schei­dun­gen.

Wann weitere Immobilienleistungen sinnvoll sind

Ener­gie­aus­weis und GModG-Nach­weis erfül­len gesetz­lich defi­nier­te Infor­ma­ti­ons- bezie­hungs­wei­se Nach­weis­zwe­cke. Für eine ver­tief­te Ana­ly­se von Ener­gie­ver­brauch, CO2-Emis­sio­nen, Sanie­rungs­po­ten­zia­len oder Port­fo­lio­stra­te­gie ist eine wei­ter­ge­hen­de Ener­gie- und CO2-Bewer­tung erfor­der­lich.

Bei QNG‑, DGNB- oder För­der­pro­jek­ten prü­fen wir zusätz­lich, wel­che Schnitt­stel­len und ergän­zen­den Nach­wei­se bestehen. Die Leis­tun­gen wer­den getrennt beauf­tragt und klar auf­ein­an­der abge­stimmt.

Wir hel­fen dabei, die­se The­men nicht par­al­lel und unko­or­di­niert zu bear­bei­ten, son­dern sinn­voll zu ver­bin­den. So ent­ste­hen Nach­wei­se, die nicht nur für eine Zer­ti­fi­zie­rung rele­vant sind, son­dern auch für Finan­zie­rung, Ver­mark­tung, Report­ing und lang­fris­ti­ge Immo­bi­li­en­stra­te­gie genutzt wer­den kön­nen.

Beson­ders wich­tig ist das bei Pro­jek­ten, bei denen För­der­fä­hig­keit, Nach­hal­tig­keits­qua­li­tät, Ban­ken­an­for­de­run­gen und regu­la­to­ri­sche Nach­wei­se gleich­zei­tig eine Rol­le spie­len. Eine kla­re Struk­tur ver­hin­dert Dop­pel­ar­beit und schafft belast­ba­re Grund­la­gen für Ent­schei­dun­gen.

Energieausweise und energetische Nachweise in Sachsen und deutschlandweit

Texul­ting beglei­tet Pro­jek­te in Sach­sen, Thü­rin­gen, Sach­sen-Anhalt und deutsch­land­weit. Unter­la­gen­prü­fung, Berech­nung und Abstim­mung kön­nen über­wie­gend digi­tal erfol­gen; Objekt­ter­mi­ne wer­den abhän­gig von Gebäu­de, Daten­la­ge und Leis­tungs­um­fang ver­ein­bart.

Bei bau­tech­ni­schen Nach­wei­sen prü­fen wir vor Beauf­tra­gung, wel­che lan­des­recht­li­chen Anfor­de­run­gen am Pro­jekt­stand­ort gel­ten und wel­che Nach­weis­be­rech­ti­gung erfor­der­lich ist.

FAQ — Häufige Fragen zu Energieausweis und GModG-Nachweis

Wann benötige ich einen Energieausweis?

Ein Ener­gie­aus­weis ist grund­sätz­lich bei Ver­kauf, Neu­ver­mie­tung, Ver­pach­tung oder Neu­bau erfor­der­lich. Ob eine Pflicht oder Aus­nah­me vor­liegt und wel­cher Aus­weis benö­tigt wird, ist anhand des kon­kre­ten Gebäu­des und Anlas­ses zu prü­fen.

Benötige ich einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Das hängt unter ande­rem von Gebäu­de­art, Bau­al­ter, Anzahl der Nut­zungs­ein­hei­ten, Anlass und vor­han­de­ner Daten­grund­la­ge ab. Ein Ver­brauchs­aus­weis ist nicht in jedem Fall zuläs­sig. Wir prü­fen die Aus­weis­art vor der Beauf­tra­gung.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ener­gie­aus­wei­se sind grund­sätz­lich zehn Jah­re gül­tig. Nach wesent­li­chen Ände­run­gen am Gebäu­de oder an der Anlagen­tech­nik soll­te geprüft wer­den, ob der vor­han­de­ne Aus­weis den aktu­el­len Zustand noch ange­mes­sen abbil­det oder ein neu­er Aus­weis erfor­der­lich ist.

Warum reicht ein Energieausweis oft nicht aus?

Der Ener­gie­aus­weis zeigt Kenn­wer­te, ersetzt aber kei­ne voll­stän­di­ge Stra­te­gie. Für Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen, Sanie­rung, ESG oder regu­la­to­ri­sche Risi­ko­be­wer­tung ist häu­fig eine ergän­zen­de Gebäu­de­ana­ly­se sinn­voll.

Was ist ein GModG-Nachweis?

Der Nach­weis doku­men­tiert für ein kon­kre­tes Bau‑, Sanie­rungs- oder Ände­rungs­vor­ha­ben, dass die anzu­wen­den­den ener­ge­ti­schen Anfor­de­run­gen ein­ge­hal­ten wer­den. Umfang und Berech­nungs­ver­fah­ren hän­gen vom Pro­jekt und den gel­ten­den Vor­ga­ben ab.

Hat das GModG das frühere GEG abgelöst?

Ja. Das Gebäu­de­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz hat am 29. Juli 2026 das frü­he­re Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz abge­löst. Älte­re Pla­nungs­un­ter­la­gen kön­nen noch die frü­he­re Abkür­zung ent­hal­ten; für neue Tex­te und die fach­li­che Bear­bei­tung ver­wen­den wir die aktu­el­le Bezeich­nung GModG.

Wann wird ein energetischer Nachweis benötigt?

Das kann bei Neu­bau, Sanie­rung, Ände­rung von Bau­tei­len, Erwei­te­rung, Umbau, Nut­zungs­än­de­rung oder tech­ni­schen Ände­run­gen der Fall sein. Ob und wel­cher Nach­weis erfor­der­lich ist, muss anhand des kon­kre­ten Vor­ha­bens und der zustän­di­gen Anfor­de­run­gen geprüft wer­den.

Was ist der Unterschied zwischen Energieausweis und GModG-Nachweis?

Der Ener­gie­aus­weis infor­miert über die ener­ge­ti­schen Eigen­schaf­ten eines Gebäu­des und ermög­licht einen über­schlä­gi­gen Ver­gleich. Der GModG-Nach­weis bezieht sich auf ein kon­kre­tes Vor­ha­ben und doku­men­tiert die Ein­hal­tung der dafür gel­ten­den ener­ge­ti­schen Anfor­de­run­gen.

Unterstützt Texulting Wohn- und Nichtwohngebäude?

Ja! Der mög­li­che Leis­tungs­um­fang hängt von Gebäu­de­art, Nut­zung, Nach­weis­art und Berech­ti­gung der ver­ant­wort­li­chen Fach­per­son ab. Wir prü­fen dies vor der Beauf­tra­gung und bestä­ti­gen, wel­che Leis­tung Texul­ting für das kon­kre­te Pro­jekt über­neh­men kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Typisch sind Plä­ne, Flä­chen, Bau­teilauf­bau­ten, Nut­zungs­an­ga­ben, Infor­ma­tio­nen zur Anlagen­tech­nik und Ener­gie­ver­sor­gung, vor­han­de­ne Berech­nun­gen sowie eine Beschrei­bung des geplan­ten Vor­ha­bens. Die genaue Unter­la­gen­lis­te wird pro­jekt­be­zo­gen erstellt.

Kann die Bearbeitung beginnen, wenn Unterlagen fehlen?

Ja. Im Erst­check klä­ren wir, wel­che Anga­ben bereits belast­bar sind, wel­che nach­ge­reicht wer­den kön­nen und wel­che Daten für die Berech­nung zwin­gend benö­tigt wer­den. Feh­len­de Anga­ben wer­den nicht unbe­merkt durch pau­scha­le Annah­men ersetzt.

Wer darf einen Energieausweis oder energetischen Nachweis ausstellen?

Für Ener­gie­aus­wei­se gel­ten gesetz­li­che Qua­li­fi­ka­ti­ons­an­for­de­run­gen; die Berech­ti­gung kann auf bestimm­te Gebäu­de­ar­ten beschränkt sein. Für bau­tech­ni­sche Nach­wei­se kön­nen zusätz­lich lan­des­recht­li­che Rege­lun­gen gel­ten. Texul­ting hat aus­stel­lungs­be­rech­tig­te Per­so­nen direkt im Team.  Texul­ting bestä­tigt des­halb vor Auf­trag, wer die Leis­tung erstellt und rechts­ver­bind­lich unter­zeich­net.

Was kostet die Erstellung oder Prüfung?

Die Kos­ten rich­ten sich nach Gebäu­de, Flä­che, Nut­zung, Aus­weis- bezie­hungs­wei­se Nach­weis­art, Berech­nungs­ver­fah­ren, Daten­la­ge und erfor­der­li­chen Abstim­mun­gen. Nach Sich­tung der wesent­li­chen Anga­ben erhal­ten Sie einen abge­grenz­ten Leis­tungs­um­fang und ein pro­jekt­be­zo­ge­nes Ange­bot.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bear­bei­tungs­zeit hängt von Aus­weis- bezie­hungs­wei­se Nach­weis­art, Gebäu­de- oder Pro­jekt­grö­ße, Daten­qua­li­tät, offe­nen Pla­nungs­ent­schei­dun­gen und erfor­der­li­chen Rück­fra­gen ab. Nach dem Erst­check kön­nen wir einen rea­lis­ti­schen Ter­min nen­nen.

Kann der Nachweis mit QNG oder DGNB kombiniert werden?

Ja, wenn das Pro­jekt zusätz­li­che Anfor­de­run­gen aus QNG, DGNB oder För­de­rung erfül­len soll. Die­se Sys­te­me benö­ti­gen jedoch eige­ne Kri­te­ri­en und Nach­wei­se. Wir klä­ren die Schnitt­stel­len und ver­mei­den, dass gleich­ar­ti­ge Daten unko­or­di­niert mehr­fach erho­ben wer­den.

Sie möchten Energieausweis, GModG-Anforderung oder Sanierungsbedarf einordnen lassen?

Beschrei­ben Sie uns kurz Gebäu­de­art, Nut­zung, Stand­ort, Anlass bezie­hungs­wei­se Pro­jekt­pha­se und vor­han­de­ne Unter­la­gen. Wir prü­fen, ob Sie einen Ener­gie­aus­weis, einen GModG-Nach­weis oder bei­de Leis­tun­gen benö­ti­gen und wel­che nächs­ten Schrit­te erfor­der­lich sind.

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