VSME 2026: Neuer Nachhaltigkeitsstandard für KMU

ESRS und VSME 2026: Weniger Komplexität, mehr Fokus auf relevante Nachhaltigkeitsdaten

Was sich bei den europäischen Berichtsstandards ändert und warum der freiwillige Standard für KMU besonders wichtig wird

Am 3. Juli 2026 hat die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on die über­ar­bei­te­ten Euro­pean Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Stan­dards, kurz ESRS, sowie einen neu­en frei­wil­li­gen Nach­hal­tig­keits­stan­dard für klei­ne­re Unter­neh­men ange­nom­men.

Das Ziel ist klar: Die euro­päi­sche Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung soll ein­fa­cher, ver­ständ­li­cher und stär­ker auf tat­säch­lich rele­van­te Infor­ma­tio­nen aus­ge­rich­tet wer­den. Unter­neh­men sol­len weni­ger Zeit mit umfang­rei­chen Daten­an­for­de­run­gen und lan­gen Erläu­te­run­gen ver­brin­gen und sich stär­ker auf belast­ba­re Kenn­zah­len, wesent­li­che Aus­wir­kun­gen, Risi­ken und Chan­cen kon­zen­trie­ren kön­nen.

Beson­ders deut­lich fällt die Ent­las­tung bei den ESRS aus. Die Zahl der ver­pflich­ten­den Daten­punk­te soll um mehr als 60 Pro­zent sin­ken. Ins­ge­samt ent­fal­len mehr als 70 Pro­zent der bis­he­ri­gen Daten­punk­te.

Für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men ist jedoch eine ande­re Ent­wick­lung min­des­tens eben­so wich­tig: Der bis­he­ri­ge VSME wird zu einem euro­päi­schen Stan­dard für die frei­wil­li­ge Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung wei­ter­ent­wi­ckelt. Er soll Unter­neh­men außer­halb der CSRD einen ein­heit­li­chen Rah­men bie­ten und zugleich über­mä­ßi­ge Infor­ma­ti­ons­an­for­de­run­gen aus der Lie­fer­ket­te begren­zen.

Damit wird der frei­wil­li­ge Stan­dard für vie­le KMU zum prak­tisch wich­ti­ge­ren Instru­ment.

Die wichtigsten Änderungen bei den ESRS

Berichtsumfang

Bis­her

Umfang­rei­cher Kata­log aus ver­pflich­ten­den und frei­wil­li­gen Daten­punk­ten

Künf­tig

Mehr als 60 Pro­zent weni­ger ver­pflich­ten­de und mehr als 70 Pro­zent weni­ger Daten­punk­te ins­ge­samt

Wesentlichkeit-sanalyse

Bis­her

Teil­wei­se wur­den Anga­ben vor­sorg­lich erho­ben und berich­tet

Künf­tig

 Stär­ke­rer Fokus auf Infor­ma­tio­nen, die im Rah­men der dop­pel­ten Wesent­lich­keit tat­säch­lich rele­vant sind

Berichtsinhalt

Bis­her

Hoher Anteil qua­li­ta­ti­ver Beschrei­bun­gen und aus­führ­li­cher Erläu­te­run­gen

Künf­tig

Quan­ti­ta­ti­ve und ver­gleich­ba­re Kenn­zah­len erhal­ten ein stär­ke­res Gewicht

Struktur

Bis­her

Kom­ple­xe Vor­ga­ben und teil­wei­se unkla­re Abgren­zun­gen

Künf­tig

Kür­ze­re, kla­re­re Stan­dards und zusätz­li­che Anwen­dungs-erleich­te­run­gen

Internationale Anschlussfähigkeit

Bis­her

Teil­wei­se Über­schnei­dun­gen mit inter­na­tio­na­len Berichts­stan­dards

Künf­tig

Stär­ke­re Berück­sich­ti­gung der Inter­ope­ra­bi­li­tät mit glo­ba­len Nach­hal­tig­keits­stan­dards

Anwendung

Bis­her

Bestehen­de ESRS nach der Dele­gier­ten Ver­ord­nung 2023/2772

Künf­tig

Ver­pflich­ten­de Anwen­dung der über­ar­bei­te­ten Stan­dards grund­sätz­lich ab dem Geschäfts­jahr 2027, frei­wil­li­ge frü­he­re Anwen­dung für 2026 vor­ge­se­hen

Was ändert sich bei den ESRS konkret?

Die ESRS bil­den den Berichts­rah­men für Unter­neh­men, die nach der Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve, kurz CSRD, berichts­pflich­tig sind.

Mit der Über­ar­bei­tung ver­folgt die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on das Ziel, Unter­neh­men stär­ker auf die tat­säch­lich wesent­li­chen Nach­hal­tig­keits­the­men zu kon­zen­trie­ren. Weni­ger wich­ti­ge Daten­punk­te wer­den gestri­chen, quan­ti­ta­ti­ve Anga­ben stär­ker prio­ri­siert und die Anwen­dung des Wesent­lich­keits­prin­zips kla­rer gefasst.

Die dop­pel­te Wesent­lich­keit bleibt dabei bestehen.

Unter­neh­men müs­sen wei­ter­hin unter­su­chen,

  • wel­che wesent­li­chen Aus­wir­kun­gen ihre Geschäfts­tä­tig­keit auf Umwelt und Gesell­schaft hat,
  • wel­che Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung beein­flus­sen kön­nen,
  • wel­che nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­nen Chan­cen für das Geschäfts­mo­dell ent­ste­hen.

 

Die Über­ar­bei­tung bedeu­tet daher nicht, dass Wesent­lich­keit an Bedeu­tung ver­liert. Im Gegen­teil: Wenn weni­ger Infor­ma­tio­nen vor­sorg­lich berich­tet wer­den, muss die Wesent­lich­keits­ana­ly­se belast­bar begrün­den, wel­che The­men tat­säch­lich rele­vant sind.

Weniger Datenpunkte bedeuten nicht automatisch weniger Arbeit

Mehr als 60 Pro­zent weni­ger ver­pflich­ten­de Daten­punk­te klingt zunächst nach einer erheb­li­chen Ent­las­tung. In vie­len Unter­neh­men wird sich der Auf­wand tat­säch­lich redu­zie­ren.

Trotz­dem bleibt eine wesent­li­che Auf­ga­be bestehen: Unter­neh­men benö­ti­gen belast­ba­re Pro­zes­se für die Erhe­bung, Prü­fung und Steue­rung ihrer Nach­hal­tig­keits­da­ten.

Denn auch ein ver­kürz­ter Bericht braucht kla­re Zustän­dig­kei­ten, nach­voll­zieh­ba­re Daten­quel­len und eine kon­sis­ten­te Bewer­tungs­lo­gik. Die ent­schei­den­de Fra­ge lau­tet des­halb nicht nur, wie vie­le Daten­punk­te ent­fal­len, son­dern wie gut die ver­blei­ben­den Infor­ma­tio­nen im Unter­neh­men ver­an­kert sind.

Die Über­ar­bei­tung ver­schiebt den Schwer­punkt von der mög­lichst voll­stän­di­gen Daten­samm­lung hin zur Qua­li­tät und Steue­rungs­re­le­vanz der Infor­ma­tio­nen.

Quantitative Kennzahlen gewinnen an Bedeutung

Die neu­en ESRS sol­len quan­ti­ta­ti­ve und ver­gleich­ba­re Kenn­zah­len stär­ker gewich­ten. Umfang­rei­che nar­ra­ti­ve Erläu­te­run­gen wer­den redu­ziert, soweit sie für das Ver­ständ­nis nicht erfor­der­lich sind.

Das ist grund­sätz­lich sinn­voll.

Ein Nach­hal­tig­keits­be­richt wird nicht dadurch bes­ser, dass er mög­lichst lang ist. Ent­schei­dend ist, ob ein Unter­neh­men sei­ne wesent­li­chen Aus­wir­kun­gen, Risi­ken und Chan­cen kennt und die­se mit belast­ba­ren Daten steu­ern kann.

Rele­van­te Kenn­zah­len kön­nen bei­spiels­wei­se sein:

 

Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung wird damit stär­ker zu einem Instru­ment der Unter­neh­mens­steue­rung und weni­ger zu einer rei­nen Doku­men­ta­ti­ons­auf­ga­be.

Was passiert mit dem VSME?

Par­al­lel zu den ESRS wur­de der frei­wil­li­ge Nach­hal­tig­keits­stan­dard wei­ter­ent­wi­ckelt.

Der bis­he­ri­ge VSME, der Vol­un­t­a­ry Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Stan­dard for non-lis­ted SMEs, war zunächst ein von EFRAG ent­wi­ckel­ter frei­wil­li­ger Stan­dard. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat­te ihn 2025 als Emp­feh­lung auf­ge­grif­fen.

Mit dem neu­en dele­gier­ten Rechts­akt ent­steht nun ein euro­päi­scher Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Stan­dard for Vol­un­t­a­ry Use, kurz VS. Er basiert eng auf dem bis­he­ri­gen VSME und über­nimmt des­sen Grund­struk­tur.

Der Begriff VSME wird in der Unter­neh­mens­pra­xis vor­aus­sicht­lich wei­ter­hin ver­wen­det wer­den. Recht­lich han­delt es sich künf­tig jedoch um einen frei­wil­li­gen euro­päi­schen Nach­hal­tig­keits­stan­dard für Unter­neh­men außer­halb der ver­pflich­ten­den CSRD-Bericht­erstat­tung.

Die wichtigsten Entwicklungen beim freiwilligen Standard

Status

Bis­he­ri­ger VSME

Frei­wil­li­ger Stan­dard auf Grund­la­ge einer Emp­feh­lung der EU-Kom­mis­si­on

Neu­er Stan­dard VS

Euro­päi­scher Stan­dard auf Grund­la­ge eines dele­gier­ten Rechts­akts

Zielgruppe

Bis­he­ri­ger VSME

Vor allem nicht bör­sen­no­tier­te KMU

Neu­er Stan­dard VS

Unter­neh­men außer­halb der CSRD mit grund­sätz­lich bis zu 1.000 Beschäf­tig­ten

Aufbau

Bis­he­ri­ger VSME

Basis-Modul und umfas­sen­des Modul

Neu­er Stan­dard VS

Modu­la­re Struk­tur bleibt weit­ge­hend bestehen

Inhalt

Bis­he­ri­ger VSME

Frei­wil­li­ge Nach­hal­tig­keits-infor­ma­tio­nen für KMU

Neu­er Stan­dard VS

Eng am VSME ori­en­tiert und an die über­ar­bei­te­ten ESRS ange­passt

Lieferkette

Bis­he­ri­ger VSME

Kein ver­bind­li­cher all­ge­mei­ner Höch­st­rah­men für CSRD-Anfra­gen

Neu­er Stan­dard VS

Value-Chain-Cap begrenzt Infor­ma­ti­ons-anfor­de­run­gen für die CSRD-Bericht­erstat­tung

KMU

Bis­he­ri­ger VSME

Pro­por­tio­na­li­tät grund­sätz­lich berück­sich­tigt

Neu­er Stan­dard VS

Bestimm­te auf­wen­di­ge­re Umwelt­anga­ben für Unter­neh­men mit höchs­tens zehn Beschäf­tig­ten frei­wil­lig

Nutzen

Bis­he­ri­ger VSME

Struk­tur für frei­wil­li­ge Berich­te und ESG-Anfra­gen

Neu­er Stan­dard VS

Gemein­sa­mer Refe­renz­rah­men für KMU, Geschäfts­part­ner und Finanz­in­sti­tu­te

Warum der freiwillige Standard für KMU wichtiger wird

Vie­le klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men fal­len nach der Ver­klei­ne­rung des CSRD-Anwen­dungs­be­reichs nicht unter die unmit­tel­ba­re Berichts­pflicht.

Die Anfra­gen nach Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­tio­nen ver­schwin­den dadurch aber nicht.

KMU erhal­ten wei­ter­hin Anfor­de­run­gen von:

  • Kun­den und Kon­zer­nen,
  • Ban­ken und För­der­insti­tu­ten,
  • Inves­to­ren,
  • Lie­fer­ket­ten­part­nern,
  • öffent­li­chen Auf­trag­ge­bern,
  • Ver­si­che­run­gen,
  • ESG-Rating­platt­for­men,
  • Mit­ar­bei­ten­den und Bewer­bern.

Der frei­wil­li­ge Stan­dard bie­tet die Mög­lich­keit, die­se Infor­ma­tio­nen nicht für jede Anfra­ge neu zusam­men­zu­stel­len. Unter­neh­men kön­nen eine ein­heit­li­che Daten­ba­sis auf­bau­en und die­sel­ben Infor­ma­tio­nen für ver­schie­de­ne Zwe­cke nut­zen.

Dar­in liegt der eigent­li­che Nut­zen für den Mit­tel­stand: nicht der Bericht als Selbst­zweck, son­dern eine belast­ba­re und wie­der­ver­wend­ba­re Struk­tur für Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­tio­nen.

Basis-Modul und umfassendes Modul

Die modu­la­re Grund­struk­tur des VSME bleibt im neu­en frei­wil­li­gen Stan­dard weit­ge­hend erhal­ten.

Basis-Modul

Das Basis-Modul umfasst grund­le­gen­de Infor­ma­tio­nen aus den Berei­chen Umwelt, Sozia­les und Unter­neh­mens­füh­rung.

Dazu gehö­ren unter ande­rem:

  • all­ge­mei­ne Unter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen,
  • Nach­hal­tig­keits­prak­ti­ken, Richt­li­ni­en und geplan­te Maß­nah­men,
  • Ener­gie­ver­brauch und Treib­haus­gas­emis­sio­nen,
  • Umwelt­ver­schmut­zung,
  • Bio­di­ver­si­tät,
  • Was­ser­ver­brauch,
  • Res­sour­cen­nut­zung, Kreis­lauf­wirt­schaft und Abfall,
  • Beschäf­tig­ten­struk­tur,
  • Arbeits­si­cher­heit,
  • Ver­gü­tung, Wei­ter­bil­dung und Tarif­bin­dung,
  • Ver­stö­ße gegen Kor­rup­ti­on und Bestechung.

 

Für vie­le KMU kann die­ses Modul einen geeig­ne­ten Ein­stieg dar­stel­len.

Umfas­sen­des Modul

Das umfas­sen­de Modul ergänzt Infor­ma­tio­nen, die ins­be­son­de­re für Ban­ken, Inves­to­ren und grö­ße­re Geschäfts­part­ner rele­vant sein kön­nen.

Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se:

  • Geschäfts­mo­dell und Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie,
  • Kli­ma­zie­le und Reduk­ti­ons­pfa­de,
  • Kli­ma­ri­si­ken,
  • zusätz­li­che Anga­ben zur Beleg­schaft,
  • Men­schen­rech­te,
  • Diver­si­tät in Lei­tungs- und Kon­troll­orga­nen,
  • wei­te­re Infor­ma­tio­nen für Finanz­markt­teil­neh­mer.

 

Unter­neh­men kön­nen abhän­gig von ihrer Grö­ße, ihrem Geschäfts­mo­dell und den Anfor­de­run­gen ihrer Stake­hol­der ent­schei­den, wel­che Bericht­s­tie­fe sinn­voll ist.

Brauchen KMU eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse?

Der frei­wil­li­ge Stan­dard ver­langt kei­ne voll­stän­di­ge dop­pel­te Wesent­lich­keits­ana­ly­se nach der Logik der ESRS.

Das redu­ziert den metho­di­schen Auf­wand erheb­lich.

Trotz­dem soll­ten Unter­neh­men nicht wahl­los alle ver­füg­ba­ren Kenn­zah­len berich­ten. Auch im frei­wil­li­gen Bericht ist es sinn­voll, die für das Geschäfts­mo­dell und die Stake­hol­der rele­van­ten Nach­hal­tig­keits­the­men zu bestim­men.

Eine ein­fa­che Wesent­lich­keits­ana­ly­se kann des­halb wei­ter­hin einen hohen Nut­zen haben. Sie hilft dabei,

  • wich­ti­ge Nach­hal­tig­keits­the­men zu prio­ri­sie­ren,
  • unnö­ti­ge Daten­er­he­bung zu ver­mei­den,
  • Zie­le und Maß­nah­men nach­voll­zieh­bar abzu­lei­ten,
  • Kun­den- und Ban­ken­an­for­de­run­gen geziel­ter zu beant­wor­ten.

 

Für vie­le KMU ist eine prag­ma­ti­sche Wesent­lich­keits­ana­ly­se der sinn­vol­le­re Ein­stieg als die voll­stän­di­ge Metho­dik der dop­pel­ten Wesent­lich­keit.

Was bedeutet der Value-Chain-Cap?

Eine der wich­tigs­ten Neue­run­gen ist der soge­nann­te Value-Chain-Cap.

Er soll ver­hin­dern, dass CSRD-pflich­ti­ge Unter­neh­men ihre eige­nen Berichts­an­for­de­run­gen nahe­zu unbe­grenzt an klei­ne­re Lie­fe­ran­ten, Kun­den und Geschäfts­part­ner wei­ter­ge­ben.

Unter­neh­men mit grund­sätz­lich bis zu 1.000 Beschäf­tig­ten sol­len für die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung ihrer CSRD-pflich­ti­gen Geschäfts­part­ner kei­ne Infor­ma­tio­nen lie­fern müs­sen, die über den Umfang des frei­wil­li­gen Stan­dards hin­aus­ge­hen.

Das schafft einen ein­heit­li­che­ren Refe­renz­rah­men und kann den Trick­le-down-Effekt begren­zen.

Aller­dings gilt die­ser Schutz nicht unein­ge­schränkt.

Der Value-Chain-Cap bezieht sich auf Infor­ma­tio­nen, die für die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung nach der euro­päi­schen Rech­nungs­le­gungs­richt­li­nie erho­ben wer­den. Ande­re Anfor­de­run­gen kön­nen wei­ter­hin bestehen, bei­spiels­wei­se auf­grund von:

  • gesetz­li­chen Pro­dukt­an­for­de­run­gen,
  • Lie­fer­ket­ten­vor­ga­ben,
  • Finan­zie­rungs­ver­trä­gen,
  • Aus­schrei­bun­gen,
  • bran­chen­spe­zi­fi­schen Stan­dards,
  • frei­wil­li­gen Ratings wie Eco­Va­dis,
  • indi­vi­du­el­len Kun­den­ver­ein­ba­run­gen.

Ob der neue Stan­dard die Viel­zahl unter­schied­li­cher ESG-Fra­ge­bö­gen tat­säch­lich redu­ziert, wird des­halb davon abhän­gen, wie kon­se­quent Unter­neh­men, Ban­ken und wei­te­re Markt­ak­teu­re ihn als gemein­sa­men Daten­rah­men nut­zen.

Zusätzliche Erleichterungen für Kleinstunternehmen

Für Unter­neh­men mit höchs­tens zehn Beschäf­tig­ten wer­den bestimm­te auf­wen­di­ge­re Umwelt­anga­ben frei­wil­lig.

Dazu kön­nen ins­be­son­de­re Anga­ben gehö­ren, deren Ermitt­lung für sehr klei­ne Unter­neh­men einen unver­hält­nis­mä­ßig hohen Auf­wand ver­ur­sa­chen wür­de.

Die Erleich­te­rung bedeu­tet jedoch nicht, dass die­se Daten grund­sätz­lich unwich­tig sind. Wenn Ener­gie­ver­brauch, CO2-Emis­sio­nen, Was­ser oder Abfall für Kun­den, Ban­ken oder das eige­ne Geschäfts­mo­dell rele­vant sind, kann eine frei­wil­li­ge Erhe­bung wei­ter­hin sinn­voll sein.

Auch hier gilt: Der Bedarf des Unter­neh­mens soll­te den Umfang bestim­men.

Welche Rolle spielen Banken und Finanzierungen?

Der frei­wil­li­ge Stan­dard soll aus­drück­lich auch für Ban­ken und ande­re Finanz­markt­teil­neh­mer nutz­ba­re Infor­ma­tio­nen bereit­stel­len.

Ban­ken fra­gen zuneh­mend nach Daten zu:

  • Ener­gie­ver­brauch,
  • CO2-Emis­sio­nen,
  • Kli­ma­ri­si­ken,
  • Nach­hal­tig­keits­maß­nah­men,
  • Unter­neh­mens­füh­rung,
  • sozia­len Kenn­zah­len,
  • Trans­for­ma­ti­ons- und Inves­ti­ti­ons­plä­nen.

Ein frei­wil­li­ger Nach­hal­tig­keits­be­richt garan­tiert kei­ne bes­se­re Finan­zie­rung. Er kann aber hel­fen, rele­van­te Infor­ma­tio­nen struk­tu­riert, nach­voll­zieh­bar und ver­gleich­bar bereit­zu­stel­len.

Damit ver­bes­sert sich die Grund­la­ge für:

  • ESG-Bewer­tun­gen,
  • Kre­dit­ge­sprä­che,
  • nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­ne Finan­zie­run­gen,
  • För­der­mit­tel­an­trä­ge,
  • Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen,
  • Risi­ko­be­wer­tun­gen.

Für vie­le KMU kann der frei­wil­li­ge Stan­dard daher weni­ger als Berichts­pflicht, son­dern viel­mehr als Vor­be­rei­tung auf künf­ti­ge Finan­zie­rungs- und Kun­den­an­for­de­run­gen ver­stan­den wer­den.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Unter­neh­men müs­sen nicht war­ten, bis alle neu­en Rege­lun­gen end­gül­tig ange­wen­det wer­den. Die grund­le­gen­de Rich­tung ist bekannt und der neue frei­wil­li­ge Stan­dard baut eng auf dem bis­he­ri­gen VSME auf.

Ein sinn­vol­ler Ein­stieg besteht aus fünf Schrit­ten.

1. Ziel der Berichterstattung klären

Zunächst soll­te geklärt wer­den, war­um Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­tio­nen benö­tigt wer­den.

Geht es um Kun­den­an­fra­gen, Ban­ken, Finan­zie­rung, inter­ne Steue­rung, Lie­fer­ket­ten, ein Rating oder einen öffent­lich zugäng­li­chen Nach­hal­tig­keits­be­richt?

2. Bestehende Daten zusammentragen

Vie­le rele­van­te Infor­ma­tio­nen lie­gen bereits vor, bei­spiels­wei­se in:

  • Buch­hal­tung,
  • Ener­gie­ma­nage­ment,
  • Per­so­nal­we­sen,
  • Arbeits­schutz,
  • Ein­kauf,
  • Qua­li­täts­ma­nage­ment,
  • Umwelt­ma­nage­ment,
  • Con­trol­ling.

Vie­le Unter­neh­men machen bereits mehr, als sie den­ken. Häu­fig feh­len vor allem Struk­tur, Doku­men­ta­ti­on und eine gemein­sa­me Daten­ba­sis.

3. Mit dem Basis-Modul beginnen

Für vie­le KMU ist zunächst das Basis-Modul aus­rei­chend. Das umfas­sen­de Modul kann ergänzt wer­den, wenn Ban­ken, Kun­den oder wei­te­re Stake­hol­der zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen benö­ti­gen.

4. Datenlücken priorisieren

Nicht jede Kenn­zahl muss sofort per­fekt sein.

Sinn­voll ist, zunächst die Daten auf­zu­bau­en, die regel­mä­ßig abge­fragt wer­den, wirt­schaft­lich rele­vant sind oder für wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen benö­tigt wer­den.

5. Daten für die Unternehmenssteuerung nutzen

Der größ­te Nut­zen ent­steht, wenn Nach­hal­tig­keits­da­ten nicht nur ein­mal im Bericht erschei­nen.

Ener­gie­ver­brauch, CO2-Emis­sio­nen, Arbeits­si­cher­heit, Wei­ter­bil­dung, Abfall­men­gen oder Lie­fer­ket­ten­ri­si­ken kön­nen auch für Inves­ti­tio­nen, Kos­ten­kon­trol­le, Risi­ko­ma­nage­ment und stra­te­gi­sche Ent­schei­dun­gen genutzt wer­den.

Weniger Bericht, mehr Management

Die Über­ar­bei­tung der ESRS und die Wei­ter­ent­wick­lung des VSME sind kei­ne Abkehr von der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung.

Sie sind im bes­ten Fall eine not­wen­di­ge Kor­rek­tur.

Für CSRD-pflich­ti­ge Unter­neh­men sinkt der Umfang der Berichts­an­for­de­run­gen deut­lich. Gleich­zei­tig bleibt die dop­pel­te Wesent­lich­keit als metho­di­sche Grund­la­ge erhal­ten.

Für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men ent­steht ein stär­ker aner­kann­ter frei­wil­li­ger Rah­men, der ESG-Daten ver­ein­heit­li­chen und über­mä­ßi­ge Anfor­de­run­gen aus der CSRD-Lie­fer­ket­te begren­zen soll.

Die ent­schei­den­de Fra­ge ist des­halb nicht mehr, wie mög­lichst vie­le Daten­punk­te erfüllt wer­den kön­nen.

Die wich­ti­ge­re Fra­ge lau­tet: Wel­che Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­tio­nen hel­fen dem Unter­neh­men, Risi­ken zu erken­nen, Anfor­de­run­gen zu erfül­len und bes­se­re Ent­schei­dun­gen zu tref­fen?

Mehr kenn­zah­len­ge­stütz­tes Nach­hal­tig­keits­ma­nage­ment. Weni­ger Bla­bla. Damit kön­nen wir gut leben.