VSME verstehen | aktueller VS-Standard 2026
VSME und der neue VS-Standard einfach erklärt.
Für wen der freiwillige Nachhaltigkeitsstandard gedacht ist, welche Angaben B1 bis C9 umfasst und was Banken, Kunden und der Value-Chain-Cap damit zu tun haben.
Was ist der VSME beziehungsweise VS-Standard?
Der VSME wurde von EFRAG als freiwilliger Berichtsstandard für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen entwickelt. 2025 griff die Europäische Kommission ihn zunächst in einer Empfehlung auf. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 wurde daraus der europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandard zur freiwilligen Nutzung, kurz VS.
Der VS gibt Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung eine einheitliche Struktur, um Nachhaltigkeitsinformationen für Geschäftspartner, Banken, Investoren und die eigene Unternehmenssteuerung bereitzustellen.
Der bekannte Begriff „VSME“ wird in der Praxis und bei Suchanfragen voraussichtlich noch lange weiterverwendet. Inhaltlich ist heute jedoch der finale VS-Standard maßgeblich.
Bekannte Bezeichnung
VSME
Der von EFRAG entwickelte Standard und weiterhin etablierte Begriff in Unternehmen.
Aktuelle Bezeichnung
VS
Der freiwillige EU-Standard nach der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560.
Anwendungsbereich
Für welche Unternehmen ist der VS gedacht?
Der Standard ist freiwillig und für Unternehmen vorgesehen, die im vorangegangenen Geschäftsjahr durchschnittlich nicht mehr als 1.000 Beschäftigte hatten. Dazu können auch Kleinstunternehmen, Selbstständige, nicht eingetragene Unternehmen und börsennotierte Kleinstunternehmen gehören.
01
CSRD-Pflicht prüfen
Besteht eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Rechnungslegungsrichtlinie?
02
Beschäftigte prüfen
Liegt der Durchschnitt im vorhergehenden Geschäftsjahr bei höchstens 1.000 Beschäftigten?
03
VS als Rahmen wählen
Berichtsumfang anhand von Empfängern, Datenbedarf und Unternehmensgröße festlegen.
Wichtig bei mehr als 1.000 Beschäftigten: Die Beschäftigtenzahl allein löst keine CSRD-Pflicht aus. Nach der geänderten Richtlinie müssen grundsätzlich mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz vorliegen. Unternehmen über der Beschäftigtenschwelle, aber unterhalb der Umsatzschwelle, benötigen deshalb eine gesonderte Einordnung; der VS ist für sie nicht als regulärer Anwendungsfall konzipiert.
Aufbau des Standards
Zwei Module ermöglichen einen stufenweisen Einstieg.
Das Basis-Modul bildet die Mindestgrundlage. Das Comprehensive Module ergänzt Informationen, die besonders für Banken, Investoren und größere Unternehmenskunden relevant sein können.
Option A
Basis-Modul
Zielansatz für Kleinstunternehmen und Mindestanforderung für andere Unternehmen, die den Standard anwenden.
Option B
Comprehensive Module
Vertiefung zu Strategie, Klima, Beschäftigten, Menschenrechten und Finanzmarktinformationen.
Standardkonformität: Wer Option A oder Option B als standardkonformen Bericht erklärt, beachtet das gewählte Modul vollständig. Dabei bleiben Angaben mit „if applicable“ nur in den beschriebenen Fällen erforderlich; ausdrücklich freiwillige Angaben bleiben freiwillig. Für Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten sind einzelne aufwendigere Datenpunkte zusätzlich freiwillig.
Inhalte im Überblick
Welche Angaben umfasst der VS?
Die Übersicht beschreibt die Themen der einzelnen Angaben. Welche konkreten Daten erforderlich sind, ergibt sich aus dem Wortlaut des Standards und den jeweiligen Anwendungsbedingungen.
BASIS-MODUL
COMPREHENSIVE-MODULE
Sind C1 bis C4 für Banken zwingend? Nicht pauschal. Der VS bleibt freiwillig. Das Comprehensive Module bildet jedoch ausdrücklich zusätzliche Informationsbedürfnisse von Banken, Investoren und Unternehmenskunden ab. Bei einem finanzierungsbezogenen Bericht sollte deshalb vorab geklärt werden, welche Strategie‑, Ziel- und Risikoinformationen die Bank tatsächlich benötigt.
Berichtsprinzipien
Ein VS-Bericht ist mehr als eine ausgefüllte Kennzahlenliste.
Der Standard macht Vorgaben zur Qualität, zeitlichen Vergleichbarkeit und Berichtsgrenze. Diese Regeln sind für einen nachvollziehbaren Bericht ebenso wichtig wie die einzelnen Datenpunkte.
01
Informationsqualität
Die Informationen sollen relevant, getreu, vergleichbar, verständlich und überprüfbar sein.
02
Vergleichswerte
Ab dem zweiten Berichtsjahr werden grundsätzlich Vorjahreswerte angegeben, soweit eine Kennzahl nicht erstmals berichtet wird.
03
Berichtsgrenze
Mutterunternehmen wird eine konsolidierte Berichterstattung einschließlich ihrer Tochterunternehmen empfohlen.
04
Turnus und Veröffentlichung
Bei jährlichem Informationsbedarf von Banken oder Geschäftspartnern wird jährlich berichtet. Eine öffentliche Veröffentlichung ist möglich, aber nicht zwingend.
05
Zusätzliche Informationen
Branchen- oder unternehmensspezifisch relevante Angaben können ergänzt werden, beispielsweise wesentliche Scope-3-Emissionen.
06
Keine Prüfungspflicht aus dem VS
Unternehmen, die den freiwilligen Standard anwenden, müssen allein deshalb keine externe Bestätigung der Informationen einholen.
Schutz vor übermäßigen Abfragen
Was bedeutet der Value-Chain-Cap?
Der VS ist nicht nur ein Berichtsrahmen. Er definiert zugleich eine Obergrenze für bestimmte Informationsanforderungen aus der CSRD-Wertschöpfungskette.
Wer ist geschützt?
Unternehmen in der Wertschöpfungskette eines CSRD-berichtspflichtigen Unternehmens, die durchschnittlich höchstens 1.000 Beschäftigte haben.
Was darf abgelehnt werden?
Für die CSRD-Berichterstattung angeforderte Informationen, die über die im Value-Chain-Cap festgelegten VS-Datenpunkte hinausgehen.
Gilt der gesamte VS als Obergrenze?
Nein. Maßgeblich sind die ausdrücklich in Anhang II der Verordnung aufgeführten Datenpunkte, nicht automatisch jede freiwillige Ergänzung des Standards.
Gilt der Schutz für jede Kunden- oder Bankanfrage?
Nein. Andere gesetzliche, vertragliche, produktbezogene oder finanzierungsbezogene Informationspflichten können weiterbestehen. Finanzinstitute werden jedoch dazu angehalten, ihre darüber hinausgehenden Anfragen möglichst am VS auszurichten.
Entwicklung und Anwendung
Vom EFRAG-Entwurf zum europäischen Standard.
17.12.2024
EFRAG übergibt den VSME
Der technische Standardentwurf wird an die Europäische Kommission übermittelt.
30.07.2025
EU-Empfehlung
Die Kommission empfiehlt den VSME für freiwillige Nachhaltigkeitsinformationen von KMU.
21./24.09.2026
Veröffentlichung und Inkrafttreten
Die Verordnung (EU) 2026/1560 wird veröffentlicht und tritt am dritten Tag danach in Kraft.
ab 01.01.2027
Value-Chain-Cap
Die entsprechende Begrenzung gilt für Geschäftsjahre, die an oder nach diesem Datum beginnen.
Praktischer Einstieg
Wie beginnt ein Unternehmen mit dem VS?
Der sinnvollste Einstieg beginnt nicht mit dem Sammeln aller denkbaren Kennzahlen, sondern mit dem Anlass und den vorgesehenen Empfängern.
01
Zweck und Empfänger klären
Der technische Standardentwurf wird an die Europäische Kommission übermittelt.
02
Anwendungsbereich prüfen
CSRD-Status, Beschäftigtenzahl, Konzernstruktur und besondere vertragliche Anforderungen einordnen.
03
Modul auswählen
Basis-Modul oder zusätzliche Angaben des Comprehensive Module anhand des tatsächlichen Informationsbedarfs bestimmen.
04
Datenquellen erfassen
Informationen aus Buchhaltung, Personal, Einkauf, Arbeitsschutz, Energie- und Umweltmanagement zusammenführen.
05
Datenlücken priorisieren
Zuerst die Angaben aufbauen, die regelmäßig nachgefragt werden oder für Entscheidungen besonders relevant sind.
06
Bericht dokumentieren
Methoden, Berichtsgrenze, Datenquellen, Verantwortlichkeiten und Freigaben nachvollziehbar festhalten.
Fragen aus der Praxis
Was Unternehmen zum VSME und VS wirklich wissen müssen.
Die Antworten beginnen bewusst mit einer klaren Einordnung. Sonderfälle sollten anschließend anhand des konkreten Unternehmens und des Informationszwecks geprüft werden.
Müssen KMU jetzt einen VSME- oder VS-Bericht erstellen?
Nein, der Standard ist freiwillig. Eine praktische Notwendigkeit kann trotzdem entstehen, wenn Kunden, Banken, Investoren, Ausschreibungsstellen oder Ratinganbieter Nachhaltigkeitsinformationen verlangen. Deshalb sollten Unternehmen zwischen gesetzlicher Berichtspflicht und konkretem Informationsbedarf ihrer Geschäftspartner unterscheiden.
Heißt der Standard nun VSME oder VS?
Beide Begriffe werden derzeit verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Entwicklungsstufen. VSME ist der etablierte Name des von EFRAG entwickelten Standards. Mit der Verordnung (EU) 2026/1560 wurde daraus der europäische Standard zur freiwilligen Nutzung, kurz VS. Wer heute neu berichtet, sollte sich am finalen VS orientieren und „VSME“ ergänzend verwenden, damit Empfänger den bekannten Begriff wiedererkennen.
Reicht das Basis-Modul aus oder wird das Comprehensive Module benötigt?
Das hängt vom Zweck und den Empfängern ab. Das Basis-Modul B1 bis B11 schafft eine grundlegende Nachhaltigkeitsinformation. Das Comprehensive Module ergänzt Angaben, die besonders für Banken, Investoren und größere Unternehmenskunden relevant sein können. Wer einen standardkonformen Bericht nach Option B erklärt, muss das Comprehensive Module unter Beachtung der „if applicable“- und Freiwilligkeitsregeln vollständig anwenden.
Sind C1 bis C4 aus Sicht einer Bank zwingend?
Nicht automatisch. C1 bis C4 behandeln Geschäftsmodell und Strategie, Maßnahmen und Ziele, THG-Reduktionsziele sowie Klimarisiken. Diese Informationen können für die Kredit- und Risikobewertung wichtig sein, der konkrete Bedarf unterscheidet sich aber nach Bank, Finanzierung und Unternehmen. Vor der Berichtserstellung sollte daher geklärt werden, welche Angaben der Finanzierungspartner tatsächlich erwartet.
Dürfen Kunden oder Banken mehr Informationen als im VS verlangen?
In bestimmten Fällen ja. Der Value-Chain-Cap begrenzt Informationsanforderungen, die ein CSRD-berichtspflichtiges Unternehmen für seine Nachhaltigkeitsberichterstattung an geschützte Unternehmen in der Wertschöpfungskette richtet. Andere gesetzliche, vertragliche, produktbezogene, ratingbezogene oder finanzierungsbezogene Anforderungen können darüber hinausgehen. Der Cap ist daher kein allgemeines Ablehnungsrecht gegenüber jeder ESG-Anfrage.
Wie entscheiden wir zwischen Basis- und Comprehensive Module?
Ausgehend vom Informationszweck. Für einen allgemeinen Einstieg kann das Basis-Modul genügen. Bei Anforderungen von Banken, Investoren oder größeren Kunden können zusätzliche Angaben des Comprehensive Module notwendig oder sinnvoll sein. Wir klären diese Erwartungen möglichst vor Beginn der Datenerhebung, damit weder zu wenig noch unnötig viel berichtet wird.
Was gilt für ein Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, aber weniger als 450 Millionen Euro Umsatz?
Es wird allein wegen der Beschäftigtenzahl nicht automatisch CSRD-pflichtig. Nach der geänderten Richtlinie müssen grundsätzlich beide Schwellen überschritten werden. Gleichzeitig ist der VS regulär für Unternehmen mit höchstens 1.000 Beschäftigten vorgesehen. Für größere, nicht CSRD-pflichtige Unternehmen muss daher geprüft werden, ob eine freiwillige ESRS-Orientierung, ein individuell abgestimmter Informationsrahmen oder eine andere Berichtsgrundlage sinnvoll ist.
Benötigt der VS eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse?
Nein, keine vollständige Analyse nach der ESRS-Methodik. Der VS enthält feste Angaben und abgestufte Anwendungsregeln. Trotzdem muss der Bericht relevante, verständliche und unternehmens- beziehungsweise branchenspezifisch ausreichende Informationen liefern. Eine pragmatische Themen- und Stakeholderanalyse hilft deshalb, zusätzliche relevante Angaben auszuwählen und unnötige Datenerhebung zu vermeiden.
Was passiert, wenn einzelne Daten noch nicht vorliegen?
Eine Datenlücke sollte transparent bearbeitet, aber nicht durch Schätzungen ohne belastbare Methode verdeckt werden. Zunächst ist zu prüfen, ob der Datenpunkt erforderlich, nur bei bestimmten Umständen anwendbar oder freiwillig ist. Fehlt eine wesentliche erforderliche Angabe, sollte das Unternehmen die Erhebungsmethode und Zuständigkeit aufbauen, bevor es eine vollständige Standardkonformität erklärt.
Muss ein VS-Bericht veröffentlicht oder extern geprüft werden?
Nein. Der Bericht kann gezielt Geschäftspartnern oder Banken zur Verfügung gestellt werden und muss nicht öffentlich erscheinen. Auch eine externe Prüfung ist allein aufgrund der freiwilligen Anwendung des VS nicht vorgeschrieben. Benötigt ein Empfänger jährlich aktualisierte Informationen, soll der Bericht entsprechend jährlich erstellt werden.
Kann der Bericht auf Englisch oder zweisprachig erstellt werden?
Ja. Der Standard schreibt keine deutsche Berichtssprache vor. Maßgeblich sind die Empfänger. Bei einer zweisprachigen Fassung müssen Berichtsgrenze, Kennzahlen, Fachbegriffe und Aussagen in beiden Sprachen übereinstimmen.
Kann ein VS-Bericht für ISO 9001 genutzt werden?
Als Informationsquelle ja, als Ersatz nein. Inhalte des Berichts können beispielsweise die Analyse des Unternehmenskontexts, interessierter Parteien, klimabezogener Risiken und Ziele unterstützen. Der Bericht ersetzt jedoch weder das Qualitätsmanagementsystem noch die für eine ISO-9001-Zertifizierung erforderlichen Prozesse und Nachweise.
Wo gibt es offizielle Vorlagen und Anwendungshinweise?
EFRAG stellt Materialien über seine Website und den Knowledge Hub bereit. Dazu gehören Anwendungshilfen und digitale Vorlagen. Da der finale VS erst 2026 veröffentlicht wurde, sollte bei jedem Dokument geprüft werden, auf welcher Standardfassung es beruht und ob es bereits an die Verordnung (EU) 2026/1560 angepasst wurde.
Primärquellen und weiterführende Informationen
Nächster Schritt
Klären wir, welcher Bericht zu Ihrer Anfrage passt.
Im Erstgespräch ordnen wir Anlass, Empfänger, Unternehmensgröße und Datenlage ein. Danach wissen Sie, welcher Umfang sinnvoll ist und wie das Projekt konkret aussehen kann.
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